Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 149

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·         § 3 Z 1:  "Politische Partei": Jede Partei im Sinne des § 1, wobei dieser Begriff umfas­send zu verstehen ist und alle territorialen (Landes-, Bezirks-, Gemeindeorganisa­tionen) und nicht territorialen (nach thematischen Kriterien oder solchen der Interes­senvertretung definierten Teilorganisationen) Teile erfasst". Der zuständige Bundes­minister muss daher nun prüfen, inwiefern die geförderten Vereine darunter fallen.

Bundesminister Kogler muss jetzt also prüfen, wie diese gesetzlichen Vorgaben von den geförderten Organisationen eingehalten wurden. Daneben muss genau darauf geschaut werden, ob die erhaltenen Mittel auch für die vorgesehenen Zwecke verwendet worden sind. § 7 Abs. 2 der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung listet abschließend die mittels NPO-Fonds förderbaren Kosten auf. Personalkosten sind nur für Personen abgedeckt, die im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes begünstigt behindert sind, soweit die­se Kosten nicht durch sonstige Unterstützungen der öffentlichen Hand getragen werden (Z 9). Sonst werden darin allein dreimal Aufwendungen betreffend Personal explizit aus­geschlossen.

Transparente und lückenlose Aufklärung im Sinne von Steuerzahler_innen und Rechts­staat

Sämtliche Parlamentsparteien unterstützten den Ausgleich der Folgen der Pandemie für gemeinnützige Organisationen durch den NPO-Fonds. Angesichts des hohen Einsatzes an Steuergeldes müssen im Sinne der Steuerzahler_innen und des Rechtsstaats die aufgekommenen Zweifel an der Rechtmäßigkeit gewisser Hilfszahlungen transparent und lückenlos aufgeklärt werden. Die Bundesregierung, insbesondere Bundesminister Kogler soll rasch sämtliche Leistungen aus dem NPO-Fonds genau darauf überprüfen, ob entgegen § 5 Z1 der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung Hilfszahlungen an politische Parteien erfolgt sind. Diese Prüfung soll sich insbesondere auf Hilfszahlungen an be­kannte Vorfeldorganisationen sämtlicher politischer Parteien in Österreich sowie die ge­setzeskonforme Verwendung dieser konzentrieren.

Quellen:

·       https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=20011211&FassungVom=2020-08-11

·         https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_10004/index.shtml

·         https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2149052-Unterschied­liche-Linien-in-OeVP-bei-Corona-Hilfen.html

·         https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6146671/OeVPFinanzen_NEOS-werden-Seniorenbund-Oberoesterreich-anzeigen

·         https://www.oe24.at/oesterreich/politik/seniorenbund-bezahlte-gehaelter-mit-foer­derung/520390478

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, rasch sämtliche Leistungen aus dem NPO-Fonds genau darauf zu überprüfen, ob entgegen § 5 Z1 der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung Hilfs­zahlungen an politische Parteien erfolgt sind. Diese Überprüfung soll sich insbesondere auf Hilfszahlungen an bekannte Vorfeldorganisationen sämtlicher politischer Parteien in Österreich sowie die gesetzeskonforme Verwendung dieser konzentrieren."

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