sogar für die Volkswirtschaft. Deshalb war es ja auch so sinnvoll, es ihnen zu vergüten, wenn ihnen – und darauf werde ich dann noch eingehen, denn ehrlicherweise ist in der Debatte da einiges ein bisschen durcheinandergekommen – Kosten erwachsen, obwohl ihnen die Einnahmen wegfallen. Das ist ja überhaupt die ganze Konstruktion der Fördersystematik; das muss man zunächst einmal so erfassen, dann werden sich die Dinge in der Folge ordnen.
Ich würde vorschlagen, dass wir zwar nicht die ganze Übung aus dem Ausschuss wiederholen, aber ein bisschen etwas von der Kontrollsystematik möchte ich doch bekannt geben – ich glaube, das Thema wird uns ohnehin länger begleiten –, gerne, parlamentarische Kontrolle jederzeit und von mir aus mehr davon.
Jetzt im Kurzdurchgang: Ich habe schon angedeutet, dass das Ganze überhaupt nur deshalb so schnell ausgezahlt werden kann, weil es eine gewisse Vorautomatisierung in Bezug auf alle Kriterien, die da erfüllt werden müssen, gibt; das ist richtig. Es reicht aber nicht, Kollege Scherak, dass die sozusagen sich da richtig einordnen – was richtig oder falsch ist, wird im Übrigen noch zu klären sein –; es gibt aber natürlich einmal den Abgleich mit dem Zentralen Vereinsregister, es gibt den Abgleich mit dem Finanzministerium, also da passieren schon einige Dinge. Die einzigen Sonderfälle, die es gibt, sind ja im Wesentlichen tatsächlich die Teilorganisationen der ÖVP, weil die ÖVP entlang des Parteiengesetzes und ihres Parteistatuts offensichtlich so organisiert ist, dass dort so etwas Zutreffendes wie Teilorganisationen existieren. In anderen Parteien ist das ja offensichtlich anders. Da sieht man aber schon, wie komplex das werden kann.
Im Übrigen ist das alles grundsätzlich keine Materie des Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds-Gesetzes, sondern des Parteiengesetzes, weil das Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds-Gesetz auf § 2 Z 1 des Parteiengesetzes verweist, im Übrigen auch Ziffer 3.
Ich wollte einmal eine Begriffsklärung vornehmen. Das haben wir im Ausschuss schon versucht, aber es ist offensichtlich nicht allen weitergesagt worden: Den Begriff Vorfeldorganisationen gibt es dort überhaupt nicht. Es gibt in Ziffer 1 den Begriff der Teilorganisation und in Ziffer 3 den Begriff der parteinahen Organisation. Was auch immer damit gemeint ist, wir gehen allem nach, keine Sorge, wir gehen allem nach.
Jetzt können Sie mich fragen: Was ist passiert? Das bin ich auch gefragt worden. – Ja, wir haben das AWS aufgefordert, all diese Vereine, die jetzt hier durch die parlamentarischen Anfragen abgefragt wurden, aufzufordern, noch einmal ihren Status bekannt zu geben. Und ja, die müssen das. Ich füge hinzu, dass es aus meiner Sicht dann maximal ein weiteres Mahnschreiben gibt. Wenn diese Statusklärung nicht passiert oder nicht entsprechend kooperativ mitgearbeitet wird, dann wird das wohl als Verweigerung der Vorlage notwendiger Unterlagen zu werten sein, was jedenfalls die Rückforderung zur Folge hat. Das muss einmal ganz klar sein.
Das hat aber nichts mit einer Vorverurteilung zu tun. Es ist ja dauernd die Frage aufgetaucht, was denn der Anstand machen würde. – Ich kann Ihnen sagen, was da anständig ist. Anständig ist, folgendermaßen vorzugehen: Aufgrund – ja, tatsächlich – dieser Hinweise ist das AWS aufgefordert worden, diese nächste Schleife zu ziehen. Dann allerdings wird zu prüfen sein, wie das entlang des Parteiengesetzes zu bewerten ist, weil dort die Definition zugrunde liegt, und so einfach kann und wird das am Schluss vielleicht nicht sein.
Wenn es einfach ist, ist es umso besser, aber immerhin hat ja der Rechnungshof gefragt – das kann eine Stütze sein, eine Hilfestellung, möglicherweise brauchen wir noch mehr Gutachten; das wurde da so weggewischt –, was der Status ist. Der Rechnungshof hat für das Jahr 2019, weil das offensichtlich für die Legung des Rechenschaftsberichtes einer Partei das erste Mal von Relevanz war, die Teilorganisationen – nicht Vorfeldorganisationen, die Teilorganisationen! – mit ins Visier genommen.
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