Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 153

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Wenn das dazu führt, Kollege Brandweiner, dass der Verein das in der Zukunft, weil er überlebt hat, dann wieder machen kann, dann treffen wir uns wieder. Aber nur, dass einmal klar ist, welche Kosten da in Frage kommen: eben typischerweise Miete und Pacht, Wasser, Energie – wird eh immer teurer, könnte man sagen –, für das erste Quar­tal dann; das erste Quartal dieses Jahres wird ja erst abgerechnet, das kommt ja erst. Und so geht es dann halt weiter, ähnlich wie bei den Wirtschaftsförderungen: Steuerbe­ratungskosten, Vorlaufkosten, die für abgesagte Veranstaltungen untergegangen sind.

Das Ganze ist nicht so eine Wissenschaft, meine Damen und Herren, das ist nämlich tatsächlich ein sehr transparenter Vorgang. Es findet sich in den Erklärungen zu den Richtlinien zum Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen – alles auf den diver­sen Homepages abrufbar. Ich führe das jetzt nicht länger aus, ich wollte Ihnen nur einen Hinweis geben, wie man sich da weiterhelfen kann.

Die Frage, wie das zu klären ist, habe ich skizziert, und diese Geduld werden wir haben müssen, dass da eine möglichst plausible Antwort gefunden wird – ob diese endgültig eindeutig ist, werden wir sehen, dann müssen wir halt noch irgendetwas zurate ziehen ‑, wie diese Organisationen zu bewerten sind. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Wirt­schaftsprüfer hinschicken!) Das muss drinnen sein, alles andere würde ich nicht für an­ständig befinden.

Eines aber ist gewiss – nur, das muss man abwarten –: Wenn große Hinweise bestehen oder sowieso, wenn es eine Eindeutigkeit gibt, dass die Mittel zu Unrecht entlang des Gesetzes, entlang der Richtlinien und dessen, was aus diesen hervorgeht, beantragt und durch diese automatischen Prüfungen noch nicht abgefangen wurden – die Ex-post-Prüfungen laufen zum Teil ja erst jetzt –, wenn das zu Unrecht beantragt wurde, nämlich bloß aufgrund des Status der Organisation, dann wird umgehend das Schreiben mit der Rückforderung rausgehen. Das ist doch völlig klar, aber das muss man zunächst einmal feststellen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und ich beglückwünsche alle, die es jetzt schon ganz genau wissen. Ich weiß es wirklich noch nicht. Es gibt halt bestimmte Hinweise, das ist richtig. Es ist richtig, dass der Rech­nungshof - -, das hat eine gewisse Tendenz. Aber ich will da jetzt nicht weiter werten, wir werden das von den Juristen im Haus bewerten lassen, ich werde mich hüten, das bloß allein zu entscheiden – auch das muss klar sein.

Wir werden so korrekt wie möglich vorgehen, wir haben auch Fristen gesetzt. Jetzt wird einmal, so viel kann ich sagen, Nachschau gehalten, ob und inwieweit die Rückantwor­ten vollständig sind, und für den Fall, dass sie es nicht sind, habe ich Ihnen gesagt, was der weitere Weg ist. Aber ich bitte, dieses Ergebnis abzuwarten.

Und wenn wir schon so viel vom Parteiengesetz reden: Ehrlicherweise muss ich sagen, für die Zukunft können alle hier – und das erlaube ich mir jetzt, weil ich der Debatte zugehört habe – ihren Beitrag leisten, indem nämlich das neue Parteiengesetz, die Re­form, die Novelle, die ja hier im Haus liegt, verabschiedet wird. Das wird auch nicht end­gültig alles lösen – das ist alles eine sehr komplexe Angelegenheit –, aber es wird zumin­dest in anderen Bereichen etwas lösen, nämlich dass der Rechnungshof viel schneller und dann aber im Übrigen überall – dann aber überall! – viel unkomplizierter und rascher Einschau halten kann.

Das ist doch eine der Hauptintentionen dieser Novelle, also: Nur zu! Als Parteivorsitzen­der will ich dazu nicht viel sagen, aber als Regierungsmitglied würde ich mich jedenfalls sehr, sehr freuen, wenn das gelingt; und das liegt ja wohl an den Mehrheiten – wenn man es ganz groß und korrekt machen will, auch an Zweidrittelmehrheiten hier im Haus. So weit kenne ich das Gesetz, weil wir ja lang genug daran gearbeitet haben, das über­haupt dorthin zu bringen, wo es ist.

 


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