Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 160

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Ich bin sehr froh, dass sich diese Arbeitsgruppe nicht nur mit der durchaus kontroversen Frage, ob E-Sport wirklich Sport ist oder nicht, aufgehalten hat, sondern sich in den Un­tergruppen die heutigen Rahmenbedingungen angeschaut hat, und dass in der Folge auch Problemlösungen vorgestellt wurden.

Die Fragen, die sich stellen, sind: Wie geben wir E-Sport-Vereinen Rechtssicherheit in Steuerfragen? Wie gewährleisten wir Jugendschutz? Wie kann für mehr Fairness inner­halb der Wettkämpfe gesorgt werden? Weitere Themen betreffen die Dopingproblematik sowie gesundheitliche Fragen, mehr Beteiligung von Frauen, die Abgrenzung von Glücks­spiel und Sportwetten im Allgemeinen.

Das ist eine Auswahl an Themen, an denen nicht nur in den Ministerien, sondern auch unter Beteiligung von VertreterInnen aus dem traditionellen Sport – wie der Sport Aus­tria, dem Askö, der Sportunion –, der nationalen Anti-Doping-Agentur Nada und natürlich auch dem E-Sport-Verband Österreich gearbeitet wurde.

Ich zitiere einen Teil aus dem Bericht, in dem es um die steuerlichen Fragen geht: „Bei E-Sport-Vereinen wird ein Ansuchen auf Gemeinnützigkeit derzeit von Fall zu Fall ent­schieden. Oftmals fehlen dem zuständigen Finanzbeamten allgemeine Informationen und Präzedenzfälle zum Thema E-Sport. Daher ergibt sich österreichweit kein klares Bild [...]. Als Ergebnis der Arbeitsgruppe spricht man die Empfehlung aus, dass E-Sport als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden soll, sofern ein Verein auch sämtliche an­dere im Steuerrecht [...] vorgeschriebenen Punkte erfüllt.“ – Das ist zum Beispiel ein Thema, das wir auf Bundesebene angehen sollten und angehen werden.

Beim Jugendschutz möchten die E-Sport-Vereine mit gutem Beispiel vorangehen und haben unter anderem einen Jugendschutzkodex ausgearbeitet, der bei Veranstaltungen und Wettbewerben gelten soll. Ein zentrales Thema dabei ist die Einhaltung der Alters­empfehlung bei den Spielen, die genutzt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Auch das Thema der Lootboxen wurde bearbeitet. Unter anderem um eine klare Abgren­zung zum Glücksspiel ziehen zu können, wird eine Kennzeichnungspflicht von Video­spielen, in denen glücksspielähnliche Elemente vorkommen, empfohlen.

Diese und andere Empfehlungen bieten eine gute Basis für weitere Schritte, die wir als Politik jetzt auf Bundes- sowie auf Landesebene gehen müssen. Wenn wir es schaffen, genauso engagiert und konstruktiv wie die verschiedenen Stakeholder im Rahmen der Arbeitsgruppe, die durchaus unterschiedliche Positionen zum E-Sport haben, an diesem Thema zu bleiben, sind wir auf dem besten Weg, dem E-Sport die Anerkennung zu zol­len, die er verdient.

Noch ein paar Worte zur Kollegin Steger: Man kann sich auch ewig mit der Frage ausein­andersetzen, ob Sport und E-Sport gleichzusetzen sind oder nicht. Die Realität ist: Wir haben derzeit schon SportlerInnen, die an internationalen Bewerben teilnehmen, und für diese stellen sich Fragen, für die wir Lösungen erarbeiten müssen. Wir können aber gerne auch weiterhin diskutieren, ob E-Sport als Sport anerkannt werden soll.

Ich möchte mich noch einmal bei allen beteiligten Organisationen und Vertreterinnen und Vertretern aus dem traditionellen Sport sowie dem E-Sport-Verband, namentlich bei Präsident Stefan Baloh, bedanken. Die Arbeitsgruppen waren von gegenseitiger Wert­schätzung und dem Erfahrungsaustausch geprägt. Jetzt geht es darum, die Ergebnisse des Berichtes im Detail zu analysieren und Lösungsvorschläge zur Umsetzung zu füh­ren. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Vorderwink­ler. – Bitte sehr.

 


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