Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 169

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Das hat große Vorteile sowohl für die Belegschaft als auch für die Unternehmen: Die Belegschaft bleibt weitgehend bei ihrem Arbeitgeber erhalten, sie bleibt dort beschäftigt. Sie kann ihre Qualifikationen, ihre Möglichkeiten dort weiter einbringen, kommt nicht in die Arbeitslosigkeit, hat so einen höheren Einkommensersatz und hat vor allem auch eine Perspektive in diesem Betrieb, muss sich also keinen neuen Job suchen.

Für den Arbeitgeber, für das Unternehmen hat die Kurzarbeit wieder den sehr großen Vorteil, dass das Unternehmen Beschäftigte, die erfahren sind, die sich mit den Betriebs­abläufen auskennen, die sich mit der Produktion auskennen, im Betrieb halten kann und bei Bedarf wieder entsprechend einsetzen kann. Es ist nicht genötigt, neue Mitarbeite­rInnen zu suchen, anzuwerben und anzulernen, und kann daher die Produktion gleich wieder hochfahren.

Das heißt, die Kurzarbeit ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches und wirtschaftspoliti­sches Instrument, das es, wie schon erwähnt, immer gegeben hat, und jetzt passiert eigentlich nichts anderes, als dass wir wieder zu einem Modell der Kurzarbeit zurück­kommen, das nicht mehr das Covid-19-Kurzarbeitsmodell ist. Warum? – Weil dieses Mo­dell auf eine ganz spezifische ökonomische Situation zugeschnitten war, auf Lockdowns, in denen Unternehmen ihre Dienstleistungsangebote, ihre Produktion vollkommen he­runtergefahren haben, weil eben Maßnahmen notwendig waren, und teilweise die Ar­beitszeit sogar bis auf 0 Prozent reduzieren konnten.

Das ist jetzt nicht mehr so. Dieses Instrument, diese Covid-19-Kurzarbeit, brauchen wir nicht mehr, und darum ist das neue Modell auch eines, das tatsächlich auf unmittelbare ökonomische Krisen – jetzt im Zusammenhang beispielsweise mit Lieferkettenproble­men, mit dem Ukrainekrieg, mit dem Angriff Putins auf die Ukraine oder mit anderen globalen Unsicherheiten – abstellt.

Das heißt, der Zugang ist bei Weitem nicht mehr so leicht, der Zugang ist nicht mehr so einfach. Es ist auch eine dreiwöchige Beratungszeit für Unternehmen vorgesehen, in der auch geschaut wird, ob es Alternativen gibt. Die Arbeitszeit darf nur auf 50 Prozent, nicht mehr auf 0 Prozent reduziert werden.

Wie gesagt, die Zahlen sprechen eine recht deutliche Sprache: Von 1,3 Millionen oder Hunderttausenden in Kurzarbeit kann keine Rede mehr sein, aktuell sind, glaube ich, 26 000 Menschen in Kurzarbeit angemeldet, und das sind vor allem Menschen in der Industrie. Das heißt, tatsächlich spiegeln sich genau diese Krisen aufgrund der ökonomi­schen und der politischen Probleme, die sich global unter anderem mit dem Krieg in der Ukraine ergeben haben, oder die Lieferkettenprobleme da wider. Darum brauchen wir diese Kurzarbeit, darum ist es wichtig, diese Kurzarbeit zu verlängern, und deshalb sind wir natürlich auch ganz klar dafür, dass diese Kurzarbeit entsprechend beschlossen wird, dieses Nachfolgemodell zum Covid-19-Modell, das durchaus den Krisen, die zu erwarten sind, angemessen ist, damit nämlich Beschäftigte ihre Jobs und Unternehmen ihre Be­schäftigten behalten können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.30


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte sehr.


17.30.50

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Frage, warum das Thema Kurzarbeit dem Gesundheits­ausschuss zugewiesen wurde, muss man weiter zurückverfolgen. Offensichtlich kann man im Arbeitsministerium keinen Kalender führen und hat daher nicht rechtzeitig er­kannt, dass die Kurzarbeitsregelung am 30.6. ausläuft. Man hat dann halt irgendeinen


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