die unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung entsprechend eingegangen werden kann; hier im Plenum besprechen wir hingegen nur die wichtigsten Punkte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um Kurzarbeit. Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, das dazu gedient hat, mit dem Sozialstaat die Krise und die Coronaprobleme, die aufgrund dieser Krankheit aufgetreten sind, bewältigen zu können. Es ist darum gegangen, mit der Kurzarbeit zu sichern, dass die Menschen in den Betrieben bleiben, dass sie einen Entgeltanspruch haben und dass es eine Ordnung und eine Sicherheit für die nächsten Situationen gibt.
Es wird jetzt aufgrund der Auseinandersetzung in der Ukraine wieder zu Verunsicherung kommen, und es ist wichtig, dass eine Regierung Instrumente vorsieht, die den Menschen Sicherheit geben, dass sie Instrumente entwickelt, die den Menschen auch eine Perspektive geben.
Kurzarbeit war so ein Instrument, das nicht die Regierung vorgegeben hat, sondern um das im Wesentlichen die Sozialpartner gekämpft haben (Abg. Loacker: Darum kriegen wir sie jetzt nicht mehr weg!), damit wir die Coronamaßnahmen gut bewältigen konnten. Dieser Gesetzentwurf geht auf eine Einigung unter den Sozialpartnern zurück, und da haben die Menschen erkannt, dass wir Stabilität, Planbarkeit, Verlässlichkeit und Sicherheit brauchen.
Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren und vor allem die Mitglieder der Bundesregierung, dass man, wenn im Herbst wieder etwas kommt – an Pandemien, an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Ukraine –, nicht Regeln über Nacht aufstellt, sondern dass man planbare Lösungen anbietet, damit im Herbst niemand im Regen stehen wird.
Daher werden wir diesem Gesetzesantrag die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
17.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf vielleicht zum Thema Zuweisung grundsätzlich festhalten, dass die Liste der Zuweisungen immer vor Eingang in die Sitzung verteilt wird, und wir folgen in der Praxis auch immer den Vorschlägen der Antragsteller. Wenn da ein Einspruch erhoben wird, dann, bitte, können wir das das nächste Mal machen, aber grundsätzlich weiche ich als Parlamentspräsident von der entsprechenden Antragstellung nicht ab.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es die Kurzarbeit gibt, ist einer breiten Öffentlichkeit vor allem in Zeiten der Covid-19-Krise, als sie als Maßnahme diente, um Beschäftigung zu sichern, so richtig ins Bewusstsein getreten. Zu Rekordzeiten hatten wir bis zu 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Tatsächlich ist die Kurzarbeit allerdings ein Instrument, das es schon sehr lange gibt, ein Instrument, das auch schon vor der Covid-19-Krise angewandt worden ist. Sie ist ein Instrument, um Unternehmen bei der Überbrückung von kurzfristigen wirtschaftlichen Störungen zu helfen.
Was ist das Ziel? – Die Beschäftigten sollen bestmöglich im Betrieb gehalten werden – die Arbeitszeit wird kurz, befristet gesenkt und eine Einkommensersatzleistung vonseiten des AMS geleistet –, damit der Betrieb eben möglichst rasch wieder hochfahren kann, wenn die Krise überwunden ist, möglichst rasch wieder die Arbeitszeit erhöhen kann und die Beschäftigten möglichst rasch wieder in die Vollbeschäftigung zurückkehren beziehungsweise eintreten können.
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