nicht aussuchen können, woher sie ihre Lieferungen von Rohstoffen beziehen. Ich wäre der Erste, der gesagt hätte, dass man die Kurzarbeit ganz hätte auslaufen lassen können, wenn die Coronamaßnahmen ausgesetzt sind, wenn es keinen Ukrainekrieg gegeben hätte, aber im Moment gibt es eben noch Bereiche, in denen die Kurzarbeit notwendig ist, und deshalb halte ich diese Anpassung für sachgerecht und für sinnvoll.
Noch drei Sätze zum zweiten Thema im Rahmen dieser Debatte, dieses Tagesordnungspunktes, zur Sonderfreistellung für Schwangere: Wir können aufgrund des Aussetzens der Coronamaßnahmen in vielen Bereichen jetzt auch diese Regelung im Laufe der nächsten Monate aussetzen. Es gibt einen Bestandschutz für all jene, die eine Sonderfreistellung genießen, über den Sommer hinweg, und die Anpassung des Gesetzes ermöglicht es dem Minister, jederzeit sehr, sehr rasch auch wieder die Sonderfreistellung einzuführen, um eben auf eine veränderte Lage zu reagieren. Auch das halte ich für sachgerecht und ich bitte um Unterstützung für diese Maßnahme. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Feichtinger. – Bitte.
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der vorliegende Antrag zur Änderung des Mutterschutzgesetzes ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Durch diese Änderung verlieren schwangere Frauen ihren Rechtsanspruch auf Freistellung. Der Arbeitsminister und auch der Gesundheitsminister – Sie haben es schon gesagt – können dann in einer Verordnung festhalten, unter welchen Voraussetzungen die werdenden Mütter freigestellt werden. Im Klartext bedeutet das: Herr Kocher und Herr Rauch entscheiden, wann die Covid-19-Infektionsgefahr für Schwangere hoch und wann sie niedrig ist.
Durch diese Verordnungsermächtigung gibt es keinen Anspruch – ich habe es schon gesagt. Die ArbeitgeberInnen können Schwangere freistellen oder auch nicht. Vor allem ist es auch für die Schwangeren eine große Herausforderung. Man braucht Planung, man möchte einfach Sicherheit haben. In dieser Situation ist das ohnehin immer eine sehr spannende Sache – ich selbst bin jetzt auch schwanger –, das heißt, man weiß, was man die nächsten Monate vor sich hat, man braucht auch eine Sicherheit, und diese ist dann völlig weg.
Vor allem muss man auch sagen, in den letzten zwei Jahren haben wir ja immer wieder gesehen, wie viele Verordnungen kommen. Die Arbeitgeber kommen wahrscheinlich schon gar nicht mehr mit dem Lesen nach: Was ist jetzt Recht, was müssen sie tun, was dürfen sie tun, was kann getan werden?, und die Arbeitnehmerinnen trauen sich dann oft auch gar nicht, ihre Rechte einzufordern, weil sie einfach Angst um ihren Arbeitsplatz haben oder die Situation sehr unangenehm für sie ist. Daher braucht es diesen Rechtsanspruch für schwangere Frauen nach wie vor. (Beifall bei der SPÖ.)
Faktum ist, Schwangere sind nicht nur für ihre Gesundheit verantwortlich, sondern auch für die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes. Was auch ein Faktum ist: Wir wissen, nach wie vor gibt es keine gesicherten Daten für Schwangere, die an Covid erkranken, und man weiß auch nicht, was das für deren ungeborene Kinder bedeutet. Daher finde ich es extrem schade, dass man die Schwangeren und vor allem auch deren ungeborene Kinder solch einem Risiko aussetzt.
Ich appelliere daher an die Grünen und auch an die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, diesen Antrag zurückzuziehen und den Frauen diesen Rechtsanspruch weiterhin zu gewähren. (Beifall bei der SPÖ.)
17.45
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