Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 198

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Verschnaufpause. Wir alle wissen aber auch, dass sie leider, so sehr wir uns das wün­schen würden, noch nicht vorbei ist. Deswegen ist es auch notwendig, dass wir die Son­derregelungen in Gesetzen, die krisenbedingt eingeführt worden sind, entsprechend ver­längern.

Im konkreten Fall – Kollegin Scharzenberger hat es schon erwähnt – handelt es sich um Sonderregelungen im Fremdenrecht. Das ist zum Beispiel die extra geschaffene Mög­lichkeit, dass man die Gelöbnisformel bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht direkt mündlich sprechen muss, sondern das Gelöbnis auch schriftlich vorlegen kann, oder dass man einen Verlängerungsantrag nach dem Niederlassungs- und Aufenthalts­gesetz auch digital oder schriftlich, postalisch einreichen kann.

Wir halten es zum aktuellen Zeitpunkt pandemiebedingt für notwendig, die Gültigkeit die­ser Gesetzesbestimmungen zu verlängern, und werden dem auch entsprechend zustim­men. Ich glaube aber auch, dass es mittlerweile während der zwei Jahre, die diese Ge­setze in Kraft sind, durchaus Erkenntnisse daraus gibt: Wie haben sich diese Sonderre­gelungen tatsächlich in der Realität, in der Praxis ausgewirkt?

Welche Auswirkungen hat das konkret auf die Verfahrensdauer? Bei welchen Erleichte­rungen aus dem Krisenbetrieb wäre es möglicherweise auch sinnvoll, sie in den Regel­betrieb zu übernehmen? Welche Erkenntnisse haben Sie, Herr Minister, insgesamt aus diesen Sonderregelungen gezogen? – Ich denke, für uns als Abgeordnete sind Antwor­ten auf diese Fragen notwendig. Wir beraten über die Gesetzesvorlagen, wir stimmen letztlich auch über diese Gesetzesvorlagen ab, und deswegen muss es, glaube ich, möglich sein, im zuständigen Ausschuss vom zuständigen Minister und seinen Experten und Expertinnen die notwendigen Antworten zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie kennen genauso gut wie ich die Tagesordnung. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Vorlage der Regierungsparteien, ich gehe davon aus, dass Sie entsprechend informiert sind, und ich finde es schade, dass es gestern nicht gelungen ist, dass Sie auf diese Fragen, die ich Ihnen konkret zu diesem Antrag, zu diesem Gesetzesantrag ge­stellt habe, eine einzige Antwort gegeben haben, Herr Minister! Das ist nicht nur lähmend für die inhaltliche Debatte, für die inhaltliche Auseinandersetzung, ich halte das auch für sehr bedenklich für den Parlamentarismus an sich.

Ich denke mir, Herr Minister, Sie sind bei uns im Ausschuss nicht nur als Statist oder zur Zierde anwesend, sondern weil ich und alle meine Kolleginnen und Kollegen im Zuge unseres Auskunftsrechts die notwendigen Antworten von Ihnen verlangen können. Ich ersuche Sie, dass wir das in Zukunft besser abhandeln. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Bürstmayr. – Bitte.


19.21.47

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kolle­gen! Es geht – und ich bin ein bisschen überrascht, das als fünfter Redner klarstellen zu müssen – um eine winzige Novelle in drei fremdenrechtlichen Vorschriften und nicht, Herr Kollege Amesbauer, um Massenzuwanderung (Zwischenruf des Abg. Ames­bauer), um Gefahr, um Islamismus oder sonst etwas (Beifall bei Grünen und ÖVP – Abg. Amesbauer: Herr Kollege, schauen Sie sich den Saal an! Es geht um was!) sowie um eine kleine registertechnische Vorschrift zur besseren Bewältigung der Versorgung und Unterbringung von Frauen und Kindern, die aus der Ukraine nach Österreich geflüchtet sind.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite