Welche Verwaltungsvorschriften verlängern wir also? – Sogenannte Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz dürfen auch postalisch oder elektronisch eingebracht werden. Das hat man ursprünglich eingeführt, damit in der Covid-Pandemie nicht so viele Menschen zusammenkommen, es hat sich aber als sehr sinnvoll herausgestellt, denn diese Menschen sind zum Teil schon viele Jahre in Österreich. Wir haben ihr Foto, wir haben ihre Daten, wir haben ihre Fingerabdrücke. Es ist völlig unnötig, sie zum x-ten Mal stundenlang in einem Wartesaal zu versammeln, damit sie dann dort persönlich ihren ich weiß nicht wievielten Verlängerungsantrag einbringen können.
Dasselbe gilt für ganz bestimmte Anträge auf Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz, und schließlich soll es möglich sein, nach einem monate- und jahrelangen Einbürgerungsverfahren das Gelöbnis nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz auch schriftlich abzugeben. Man kann natürlich darauf bestehen, dass es dazu eine Fahne und eine Bundeshymne braucht, aber jetzt frage ich Sie: Ist jemand, der ein Gelöbnis unter Absingen der Bundeshymne abgibt, nachher ein besserer Österreicher? – Ich glaube nicht.
Dass Sie, Kollegen von der FPÖ, wenn Sie das Wort Asyl nur hören, eine ganz andere Schallplatte auflegen, das bin ich ja an sich schon gewohnt. (Abg. Deimek: Stimmt das, dass Sie Ihr Geld mit ... verdienen? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Themenverfehlung aber, die Ihre Redebeiträge zu diesem kleinen, formalen Gesetz heute dargestellt haben, ist schon ziemlich einzigartig und würzt am Ende dieses Plenartages doch diesen. (Abg. Ries: Sind Sie wirtschaftlich nicht befangen? – Abg. Deimek: Leben Sie davon, dass ... hinauszögern?) – Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)
19.25
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren zu Hause! Unter diesem Tagesordnungspunkt verlängern wir ein weiteres Mal erforderliche Sonderregelungen, damit die zwischenmenschlichen Kontakte im Bereich des Vollzugs des Fremdenrechts weiterhin reduziert bleiben können.
Wir NEOS unterstützen gerne diesen Antrag der Regierungsparteien, weil wir ihn nach Studium für richtig erachten, und auch die SPÖ unterstützt ihn aus diesem Grund. Das ist unser grundsätzlicher Zugang zu Anträgen von Parteikolleginnen und Parteikollegen. Wäre es nicht gut für dieses Land, wenn wir alle uns die Anträge der anderen Parteien ansehen würden, sie studieren würden, im Ausschuss diskutieren würden und offen dafür wären, sie zu unterstützen, wenn wir sie für gut erachten, wenn wir die Idee dieser Anträge für gut für unser Land erachten, eine Idee wertschätzen, auch wenn sie von einer anderen Partei kommt?
Das erleben wir hinsichtlich der Anträge der Opposition vonseiten der Regierungsparteien nicht, so auch nicht im gestrigen Innenausschuss. Ein Antrag von den Oppositionsparteien wurde abgelehnt, alle anderen neun Anträge wurden vertagt, bleiben also im Ausschuss versteckt. Das ist eine elende Praxis in unserem Parlament, schlechteste alte Tradition, die auch in der türkis-grünen Regierung nicht gebrochen wurde. Die Grünen haben da nichts verändert.
Gestern im Ausschuss kam aber noch etwas dazu, denn wir hatten eine Begegnung der besonderen Art, würde ich sagen, sogar für österreichische Verhältnisse, nämlich mit Ihnen, Herr Minister Karner! (Abg. Scherak: ... Niederösterreicher!) Wir sind es ja von Ministerinnen und Ministern gewöhnt, dass sie entweder nicht viel Sachwissen oder kein
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