Ich darf darauf hinweisen, dass im Auftrag der Parlamentsdirektion während der heutigen Sitzung zwei Kamerateams unterwegs sind.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3, 4 bis 9, 10 bis 13, 15 bis 19, 23 und 24, 25 bis 27, 31 bis 33, 34 und 35, 36 und 37 sowie 39 und 40 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß der Tagesblockzeit haben wir 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten verteilen sich folgendermaßen: Auf die ÖVP entfallen 185, auf die SPÖ 128, auf die FPÖ 105, auf die Grünen 95 sowie auf die NEOS 76 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, jeweils 38 Minuten. Die Redezeit pro Debatte wird mit 5 Minuten begrenzt.
Ich darf Sie bitten, dem Ihre Zustimmung zu erteilen und sich, wenn das der Fall ist, entsprechend von den Sitzen zu erheben. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2023 samt Anlagen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 1.
Ich erteile dem Herrn Bundesfinanzminister das Wort. – Bitte sehr.
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