Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 62

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zu 100 Prozent ab, der Staat behält sich nichts davon. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Welche Dimension diese Abschaffung hat, wird erst deutlich, wenn man sich die Entlastungen im Detail ansieht: Bis 2026 beträgt die Gesamtersparnis für Menschen in Österreich 18,7 Milliarden Euro. Ich weiß, es ist schwer zu erklären, daher ein paar Beispiele, um es auch zu erläutern: Ein durchschnittliches Einkommen von 2 160 Euro brutto pro Monat wäre nächstes Jahr mit der kalten Progression nur mehr rund 2 000 Euro wert, und mit der Abschaffung der kalten Progression wirken wir dem entgegen.

Mit diesem Einkommen bleiben alleine nächstes Jahr 370 Euro mehr, und über die nächsten fünf Jahre bedeutet das über 5 000 Euro mehr netto auf dem Konto.

Ein weiteres Beispiel, um die kalte Progression etwas greifbarer zu machen: Bisher waren Österreicherinnen und Österreicher ab einer Einkommensgrenze von 11 000 Euro steuerpflichtig. Durch die Abschaffung der kalten Progression liegt die Grenze im nächsten Jahr bei 11 693 Euro.

Trotzdem suchen all jene Parteien, die immer schon für die Abschaffung der kalten Progression waren, seit Monaten nach Gründen, warum sie jetzt plötzlich dagegen stimmen sollten: zu spät, zu falsch oder von der falschen Partei.

Meine Damen und Herren! Sie haben nach wie vor die Chance, anschließend bei einer historischen Entscheidung mitzustimmen, und ich hoffe, dass Sie sich nicht dagegen entscheiden werden. Wir setzen als Bundesregierung jedenfalls diesen Schritt um. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das gilt auch – und das ist der zweite strukturelle Teil – für die Valorisierung der Sozialleistungen: seit vielen, vielen Jahren immer gefordert, regelmäßig auch hier im Parlament. Wir setzen auch diesen Schritt 2023 um. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Durch die Valorisierung zusätzlicher Sozialleistungen rechnen wir 2023 mit 363 Millionen Euro an Mehrausgaben für den Staat beziehungsweise, wenn man


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