Steigerung der finanziellen Mittel von insgesamt 65 Prozent. Bis 2026, also über die gesamte Periode des Bundesfinanzrahmens, stehen insgesamt 405,7 Millionen Euro mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Auszahlungen für angewandte Forschung des Klimaministeriums – um in dem Bereich zu bleiben – steigen für das kommende Jahr um 42,5 Millionen Euro auf 624,1 Millionen Euro. Bis 2026 lässt sich dadurch ein finanzielles Plus von 106,2 Millionen Euro im Bundesfinanzrahmen verzeichnen. Damit werden die Transformation der Wirtschaft und auch der Umstieg auf neue Energien weiter unterstützt.
Für den Bereich Gesundheit sehen wir im kommenden Jahr 1,2 Millionen Euro für die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie vor. (Abg. Belakowitsch: Milliarden! Milliarden steht da!) Das soll unter anderem auch zur weiteren Finanzierung der Beschaffung von Impfstoffen und für Zahlungen aus bereits umgesetzten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nach dem Epidemiegesetz oder auch dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz verwendet werden.
Die Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen aus den Antiteuerungspaketen wirken sich auch auf diese UG 24, also auf Gesundheit, aus: Für außerordentliche Gutschriften auf Krankenversicherungsbeiträge von Landwirten und Gewerbetreibenden wird mit insgesamt 80 Millionen Euro vorgesorgt.
Im Bereich Soziales und Konsumentenschutz stehen im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2022 rund 775 Millionen Euro mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung. Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Pflegebereich und auch auf der Finanzierung der Maßnahmen in der bereits angesprochenen Pflegereform. So sind etwa Zweckzuschüsse von 570 Millionen Euro vorgesehen, um eine bessere Bezahlung in Pflege- und Betreuungsberufen gewährleisten zu können. Zudem werden Mittel zur Erhöhung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung mit einem Volumen von 16 Millionen Euro bereitgestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
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