Frau Kollegin, wenn Sie hier sagen, wir haben zugestimmt: Wir haben in der letzten Plenarsitzung einen Antrag eingebracht, mit dem wir diese Fehlentwicklung korrigieren wollten. Und wer hat dagegengestimmt? – Alle, außer der FPÖ!
Nun zur kalten Progression: Die FPÖ hat bereits vor mehr als 26 Jahren, und zwar im Jänner 1996, einen Antrag auf Abschaffung der kalten Progression eingebracht. Damals stimmten sowohl die ÖVP als auch die SPÖ und die Grünen noch gegen die Abschaffung der kalten Progression. Die Abschaffung der kalten Progression war auch im schwarz-blauen Regierungsprogramm enthalten, wir werden daher diesem Gesetz auch heute unsere Zustimmung erteilen, obwohl es gravierende Mängel aufweist, auf die ich in der Folge eingehen möchte.
Laut den Gesetzesmaterialien soll mit diesem Gesetz der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate angepasst werden – und genau das ist leider nicht der Fall. Wir haben derzeit mit 10,5 Prozent die höchste Inflationsrate seit Juli 1952, und die Tendenz ist stark steigend. Trotz dieser zweistelligen Rekordinflationsrate wird aber der Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 lediglich einstellig angepasst, und zwar um 3,46 Prozent, und für die beiden untersten Tarifstufen um 6,3 Prozent. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Der im Gesetz vorgesehene zeitversetzte Anpassungsmechanismus funktioniert lediglich in Zeiten einer normalen Inflation, aber nicht in Zeiten einer Rekordinflation. Der richtige Weg wäre gewesen, bereits jetzt – zumindest für 2023 und 2024 – eine 10-prozentige Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
In Zeiten wie diesen brauchen die Österreicher eine sofortige und inflationsgerechte Entlastung und nicht eine zeitversetzte Entlastung. Das wäre auch fair und ehrlich gegenüber den Österreichern gewesen. In diesem Zusammenhang hätte man auch die für 2023 und 2024 unterjährig vorgesehenen Steuerabsenkungen auf den 1.1.2023 vorziehen können.
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