Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag.DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Optimierungsbedarf bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der „kalten Progression“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1662 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket Teil II) (1702 d.B.)
in der 178. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2022
Die FPÖ fordert bereits seit mehr als 26 Jahren die Abschaffung der „kalten Progression“. Deren Abschaffung war unter anderem auch im „Regierungsprogramm 2017-2022 – Zusammen. Für unser Österreich.“ von ÖVP und FPÖ enthalten.
Auch wenn das nunmehrige „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“ und insbesondere die Abschaffung der „kalten Progression“ begrüßt werden, besteht bei der Umsetzung dieser dringend notwendigen Maßnahme noch Optimierungsbedarf.
Laut den Gesetzesmaterialien soll mit diesem Gesetz der Einkommensteuertarif an die Inflationsrate (Teuerungsrate) angepasst werden; dies ist aber leider nicht der Fall. Wir haben derzeit mit 10,5 % die höchste Inflationsrate seit Juli 1952 und die Tendenz ist steigend. Trotz dieser zweistelligen Rekordinflationsrate wird aber der Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 lediglich einstellig angepasst – und zwar um 3,46 % bzw. die untersten beiden Tarifstufen um 6,3 %.
Der im Gesetz vorgesehene zeitversetzte Anpassungsmechanismus funktioniert lediglich in Zeiten einer „normalen“ Inflation, aber nicht in Zeiten einer Rekordinflation. Der richtige Weg wäre daher gewesen, bereits jetzt für 2023 und 2024 eine „echte Inflationsanpassung“ des Einkommensteuertarifs vorzunehmen. In Zeiten wie diesen brauchen die Österreicher eine sofortige und inflationsgerechte Entlastung und nicht eine zeitversetzte Entlastung.
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