Weiters wird die „kalte Progression“ jährlich lediglich zu zwei Drittel automatisch ausgeglichen. Beim verbleibenden Drittel gibt es keinen automatischen Ausgleich, sondern vielmehr ein sehr komplexes Prozedere mit Progressionsbericht, Ministerratsbeschluss und entsprechenden Gesetzesvorschlägen. Einfacher wäre es gewesen, wenn man auch hier direkt auf die veröffentlichen Jahresinflationsraten Bezug genommen hätte, wie beim automatischen Ausgleich der zwei Drittel. Im Übrigen besteht bei der Verwendung des verbleibenden Drittels ab dem Jahr 2024 das große Risiko, dass dieses verbleibende Drittel zweckentfremdet verwendet wird.
Weiters werden zahlreiche Beträge des Einkommensteuergesetzes nicht an die Inflation angepasst.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Maßnahmen zur Abschaffung der „kalten Progression“ zu optimieren und unter anderem umgehend folgende Maßnahmen gesetzlich sicherzustellen:
1. Festlegung einer realistischen Inflationsrate, in die auch die Wirtschaftsentwicklung und Prognosen der jeweils kommenden 12 Monate Berücksichtigung finden.
2. Automatische Anpassung von 100 % der auszugleichenden Inflation.
3. Anpassung sämtlicher Beträge des Einkommensteuergesetzes an die Inflation.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.
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