Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 122

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(Beifall bei der FPÖ.)

12.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, MMag.DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2812/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekos­ten­ausgleichsgesetz 2022 geändert wird (1703 d.B.)

in der 178. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2022

Am Energiekostenausgleich wird von vielen Seiten massive Kritik geäußert.

Mit den 150 Euro sei den Menschen angesichts der massiven Preissteigerungen nicht einmal ansatzweise geholfen – und rund 40 Prozent der Haushalte müssten zudem bis 2023 warten, bis sie dieses Geld bekommen. Wer seine Jahresabrechnung zwischen Jänner und Mai hat, der muss bis 2023 warten, bis die Gutschrift erfolgt. Bis dahin seien die Menschen den explodierenden Preisen schutzlos ausgeliefert.

Viele Personen, die sehr wohl für Energie zahlen, können den Energiekostenausgleich nicht in Anspruch nehmen, da die Regelung des Energiekostenausgleiches jene Personen ausschließt, die zwar ökonomisch die Energiekosten tragen, aber gegenüber dem Stromlieferanten nicht direkt als Kunde aufscheinen.

Für die AK ist die Umsetzung des Energiekostenausgleichs eine suboptimale Lösung.

Kritik an der derzeitigen Regelung des Energiekostenausgleiches kommt auch von der Volksanwaltschaft – und zwar von der ehemaligen ÖVP-Abgeordneten, Ex-ÖVP-Generalsekretärin und nunmehrigen Volksanwältin Gabriela Schwarz:

 


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