im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1721 der Beilagen über den Antrag 2810/A betreffend Pensionsanpassungsgesetz 2023 (TOP 4) ein.
Der Antrag wurde verteilt.
Kurz zur Begründung: „Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Redaktionsversehen beseitigt werden bzw. redaktionelle Klarstellungen erfolgen.“
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Bitte um Annahme. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1721 der Beilagen über den Antrag 2810/A betreffend ein Pensionsanpassungsgesetz 2023
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Im § 775 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „sowie Abs. 2 und 2a“ durch den Ausdruck „und Abs. 1a bis 2a“ ersetzt.
b) Dem § 775 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird folgender Schlusssatz angefügt:
„Dies gilt auch in den Fällen des Abs. 6.“
c) Im § 775 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Z 4 entfällt der Ausdruck „Pensionen, die nach § 108h Abs. 1a vorletzter Satz für das Kalenderjahr 2023 nicht anzupassen sind,“.
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