Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 176

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im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1721 der Beilagen über den Antrag 2810/A betreffend Pensionsanpassungsgesetz 2023 (TOP 4) ein.

Der Antrag wurde verteilt.

Kurz zur Begründung: „Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Redak­tions­versehen beseitigt werden bzw. redaktionelle Klarstellungen erfolgen.“

*****

Bitte um Annahme. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1721 der Beilagen über den Antrag 2810/A betreffend ein Pensionsanpassungsgesetz 2023

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Im § 775 Abs. 1  in der Fassung der Z 4 wird der Ausdruck „sowie Abs. 2 und 2a“ durch den Ausdruck „und Abs. 1a bis 2a“ ersetzt.

b) Dem § 775 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 wird folgender Schlusssatz angefügt:

„Dies gilt auch in den Fällen des Abs. 6.“

c) Im § 775 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung der Z 4 entfällt der Ausdruck „Pen­sionen, die nach § 108h Abs. 1a vorletzter Satz für das Kalenderjahr 2023 nicht anzupassen sind,“.

 


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