viele, die nominiert worden sind, diese Prüfung noch nicht haben nachweisen können. Künftig ist es mit der Gesetzesänderung so, dass die Eignung beziehungsweise die Kurse innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden können, ab dem Augenblick, in dem man für die Funktion nominiert wird.
Ich bitte für diese beiden Gesetzesänderungen um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neßler steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Rauch.)
15.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich bitte, das zu tun, was wir vereinbart haben, nämlich dass bei Reden von Abgeordneten Gespräche zwischen den Bundesministern und Abgeordneten aus Höflichkeitsgründen zu unterlassen wären.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Kollege Koza hat es soeben ausgeführt, es gibt zwei Änderungen. Wir sind ja mit Eignungsprüfungen nie glücklich gewesen. Wir sind der Auffassung, dass in der Selbstverwaltung immer geeignete Leute sitzen. Das wird jetzt in Bezug auf die Einladung für diese sogenannten Informationsveranstaltungen verändert.
Das Zweite: Leider, leider haben noch immer nicht alle Bundesländer das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz umgesetzt.
Lassen Sie mich aber doch einige Sätze zur Selbstverwaltung sagen, weil der Rechnungshofbericht über 157 Seiten Auskunft darüber gibt, was denn eigentlich aus der Zusammenlegung 2018 und aus den Versprechen von damals geworden ist: außer Schall und Rauch – entschuldigen Sie, Herr Bundesminister, das war jetzt nicht so gemeint – nichts!
Es waren vier Versprechen auf dem Tisch. Sebastian Kurz meinte damals, finanziell soll der Umbau bis 2023 1 Milliarde Euro bringen. Sie erinnern sich alle
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