Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 228

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rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1682 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.


15.43.39

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tages­ordnungspunkt geht es um die Änderung von zwei Gesetzen.

Die erste Änderung: In einigen Bundesländern sind nach wie vor die Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, wie wir sie hier im Haus beschlossen haben, nicht umgesetzt. Zuletzt wurde ein Teuerungsbonus von 300 Euro für besonders vulnerable Gruppen ausbezahlt, dazu gehörten unter anderem Arbeitslose, Sozi­al­hilfebezieher:innen, aber auch Mindestpensionist:innen. Jetzt ist es passiert, dass einzelne Länder diesen Teuerungsbonus auf die Wohnbeihilfe angerechnet haben, was natürlich kein erwünschter Effekt der Einmalzahlung und auch nicht Sinn der Sache war.

Das wird jetzt rückwirkend korrigiert, das heißt, mit der Umsetzung wird explizit die Nichtanrechnung des Teuerungsbonus auf derartige Leistungen beschlossen. Wenn dann die Änderungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auch in den Bundesländern umgesetzt sind, sollten derartige Anrechnungsprobleme ohnehin der Vergangenheit angehören, denn dort ist auch klargestellt, dass es keine Anrechnung von Bundesleistungen mehr geben darf.

Die zweite Änderung betrifft das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz, das unter Türkis-Blau beschlossen worden ist. Dieses sah eine Eignungsprüfung für Versicherungsvertreter:innen vor Antritt ihrer Funktion vor. Es gab das große Problem, dass diese Eignungsprüfung zwar tatsächlich wenig über die Eignung der Vertreter:innen aussagt, diese allerdings notwendig war und natürlich sehr


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