Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1657 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (1719 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte sehr.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus oben auf der Galerie! Worum geht es hier? – Es geht um diverse Änderungen im Zahnärztegesetz beziehungsweise im Zahnärztekammergesetz. Notwendig sind diese auf der einen Seite deshalb geworden, weil es ein VfGH-Erkenntnis gibt, das umgesetzt werden soll; das ist auch der Inhalt der Regierungsvorlage gewesen.
Ein anderer Grund dafür, warum wir das hier heute novellieren, ist aber ein eher unangenehmer Grund oder ein unangenehmer Anlass.
Wenn Sie sich erinnern: Wir haben am 20. November 2020 gemeinsam hier im Haus einstimmig etwas beschlossen, und zwar einen Entschließungsantrag zum Thema Kieferorthopädie, nämlich die Einführung eines Facharztes für Kieferorthopädie. Nach diesem gemeinsamen Entschließungsantrag hat es eben etliche Zeit gedauert, bis das Ministerium einen entsprechenden Entwurf entwickelt und uns dann auch zugeleitet hat. Den haben wir am 8. Juni 2022 gemeinsam im Gesundheitsausschuss beraten und ihn dann auch einstimmig beschlossen.
Am 15. Juni haben wir wiederum hier im Haus, im Nationalrat, diese Vorlage für die Einführung des Facharztes für Kieferorthopädie einstimmig beschlossen. Am 29. Juni wurde dann im Bundesrat dieser Facharzt für Kieferorthopädie einstimmig beschlossen. Das heißt, wenn man so möchte, alle damit beschäftigten Gremien waren einstimmig der Meinung, es ist eine gute Sache, es ist eine gescheite
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