Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1722 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, darf ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten feststellen.
Ich darf nun die Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Ausdrücklich stelle ich auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich darf auch in dritter Lesung fragen, wer dem zustimmt. – Das ist wiederum die Mehrheit. Ich darf auch da wieder ausdrücklich feststellen, dass die erforderliche verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit gegeben ist.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1723 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer das tut, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1724 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1725 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer tut das? – Ebenfalls die Mehrheit und damit angenommen.
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