Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 319

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie 1734 der Beilagen über den Antrag 2838/A betreffend ein Bundes­ge­setz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (Top 24)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 wird in § 1 Abs. 4a die Wortfolge „den gesetzlichen Interessen­vertre­tungen der Arbeitnehmer/innen“ durch „der Bundesarbeitskammer als gesetz­licher Interessenvertretung ausschließlich“ sowie die Wortfolge „zu gewäh­renden Förderungen“ durch „zu gewährenden Förderungen auf gesichertem elektronischen Weg“ ersetzt.

2) Die Z 4 lautet:

»4. Dem § 6 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die §§ 1 Abs. 4a und 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“«

*****

Es handelt sich dabei um technische Änderungen zum zweiten Thema, das wir heute diskutieren, und zwar ist das ein spezifischer Härtefallfonds für gering­fügig, und zwar mehrfach geringfügig Beschäftigte.

Wir haben also während Corona den Unternehmen geholfen, wir haben mittels Kurzarbeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geholfen, aber diejenigen, die mehrfach geringfügig beschäftigt waren, und zwar insbesondere beispielsweise im Kunst- und Kulturbereich, in der freien Szene, wurde noch nicht geholfen. Das ist somit ein großes Danke an sie für ihre Arbeit. – Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.35

 


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