Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 320

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie 1734 der Beilagen über den Antrag 2838/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (Top 24)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 wird in § 1 Abs. 4a die Wortfolge „den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen“ durch „der Bundesarbeitskammer als gesetzlicher Interes­senvertretung ausschließlich“ sowie die Wortfolge „zu gewährenden Förderungen“ durch „zu gewährenden Förderungen auf gesichertem elektronischen Weg“ ersetzt.

2) Die Z 4 lautet:

»4. Dem § 6 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die §§ 1 Abs. 4a und 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“«

Begründung

Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, dass die Datenüber­mittlung direkt an die Bundesarbeitskammer zu erfolgen hat, und zwar ausdrücklich nur zur Erfüllung des einschlägigen Informationszweckes.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.


 


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