Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,
Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie 1734 der Beilagen über den Antrag 2838/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird (Top 24)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Z 1 wird in § 1 Abs. 4a die Wortfolge „den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen“ durch „der Bundesarbeitskammer als gesetzlicher Interessenvertretung ausschließlich“ sowie die Wortfolge „zu gewährenden Förderungen“ durch „zu gewährenden Förderungen auf gesichertem elektronischen Weg“ ersetzt.
2) Die Z 4 lautet:
»4. Dem § 6 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die §§ 1 Abs. 4a und 6 Abs. 2 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“«
Begründung
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, dass die Datenübermittlung direkt an die Bundesarbeitskammer zu erfolgen hat, und zwar ausdrücklich nur zur Erfüllung des einschlägigen Informationszweckes.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte.
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