auch rückwirkend gültig ist, und dass in Deutschland noch über verschiedene Möglichkeiten diskutiert wird. Da kann man uns auch mit vielen anderen Staaten vergleichen, aber uns vorzuwerfen, wir wären langsam, ist, glaube ich, nicht gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Angerer: Wenn ihr es schnell macht, bringt’s aber auch nichts!)
Natürlich ist das kein einfaches Rahmenwerk. Das beruht auf dem europäischen befristeten Krisenrahmen. Da gibt es eine Reihe von Regeln, die wir jetzt in den Richtlinien des Energiekostenzuschusses abgebildet haben. Wir werden auch sehen, wie eine mögliche Gaspreisbremse in Deutschland in diesen Beihilferahmen reinpasst. Auch das werden wir erst sehen.
Es geht um die energieintensiven Betriebe, mindestens 3 Prozent des Umsatzes müssen Energiekosten sein, wobei es für kleinere Betriebe Ausnahmen von dieser 3-Prozent-Grenze gibt. Weiters gibt es, wie schon erwähnt, ein Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe, damit auch da keine Bürokratie entsteht.
Es gibt vier Stufen der Förderung. In der Stufe 1, bis 400 000 Euro, geht es um die Energieformen Strom, Erdgas und Treibstoffe. Da gibt es auch eine Untergrenze von 2 000 Euro Förderung; da werden 30 Prozent des Kostenanstiegs bei diesen Energieformen über eine Förderung rückforderbar, also erhaltbar sein.
In den Stufen 2 bis 4 kommen weitere Regeln dazu, weil es um höhere Beträge geht. Da gehen wir auf bis 50 Millionen Euro Förderhöhe hinaus. Ein Großteil der Betriebe, fast alle, werden aber in der Stufe 1 sein. Deshalb kommt diese Förderung natürlich vor allem bei den KMUs, bei den kleineren und mittleren Unternehmen, an, die besonders von dieser disruptiven Preisentwicklung beziehungsweise Kostenentwicklung betroffen sind.
Die Regeln sind komplex, ich könnte jetzt sehr lange über diese Regeln sprechen. Das zeigt aber auch – im Gegensatz zu dem, was gerade vorhin gesagt wurde –, dass die Richtlinie und diese Maßnahme sehr treffsicher ist.
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