Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll178. Sitzung, 178. Sitzung des Nationalrats vom 12. Oktober 2022 / Seite 392

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man, wenn ein Kind zu Hause bleiben muss, das wieder mit dem Arbeitgeber ausverhandeln muss, und auch für die Arbeitgeber braucht es Planbarkeit. Darum ist uns ein unbefristeter Anspruch auf die Sonderbetreuungszeit sehr wichtig, das wäre die Lösung im Sinne aller Beteiligten.

Ich versuche es heute noch einmal, ich bringe einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen, 1685 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 wird in Abs. 1 der Ausdruck „Im Zeitraum zwischen dem 5. September 2022 und dem 31. Dezember 2022“ durch den Ausdruck „Ab dem 5. September 2022“ ersetzt.

2. In Z 1 wird in Abs. 1, 4. Satz der Ausdruck „im Zeitraum zwischen 5. September 2022 und 31. Dezember 2022“ durch den Ausdruck „im Kalenderhalbjahr“ ersetzt.

3. Z 3 lautet wie folgt:

„3. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 53 angefügt:

‚53. § 18b Abs. 1, 1a, 1b, 1c und 1d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL. I Nr. XXX/2022 treten rückwirkend mit 5. September 2022 in Kraft.’“

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Was sich so technisch anhört bedeutet, dass der Anspruch auf Sonderbetreu­ungszeit unbefristet möglich ist. Das wäre im Sinne der Familien ein ganz wichtiger Schritt und auch ein Zeichen, dass die Regierung endlich verstanden hat, unter welch enormem Druck die Familien stehen.

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Die Familien brauchen einfach diese Sicherheit. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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