Sehr bedauerlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Regierungsparteien meinen Antrag betreffend „Ausweitung der Sonderbetreuungszeit für Covid-19-(Hoch-)Risikokinder“, also für wirklich sehr, sehr kranke Kinder, für Kinder, die besonders gefährdet sind, abgelehnt hat. Während der letzten zwei Jahre fanden diese Familien kein Gehör und kein Verständnis bei dieser Bundesregierung. Mit der Ablehnung dieses Antrages lassen Sie sie erneut mit ihren Sorgen und Ängsten alleine. (Beifall bei der SPÖ.)
20.32
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2796/A der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (1685 d.B.) – (TOP 31)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Z 1 wird in Abs. 1 der Ausdruck „Im Zeitraum zwischen dem 5. September 2022 und dem 31. Dezember 2022“ durch den Ausdruck „Ab dem 5. September 2022“ ersetzt.
2. In Z 1 wird in Abs. 1, 4. Satz der Ausdruck „im Zeitraum zwischen 5. September 2022 und 31. Dezember 2022“ durch den Ausdruck „im Kalenderhalbjahr“ ersetzt.
3. Z 3 lautet wie folgt:
„3. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 53 angefügt:
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite