Ständiger Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten (1/SA-ESM XXVII. GP) seit 23.10.2019

Der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten ist mit der Vorberatung von Ermächtigungsvorbehalten und Dringlichkeitsverfahren in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) betraut. Zudem wirkt er an allen anderen Angelegenheiten des ESM mit, die nicht Mitwirkung an sekundärmarktrelevanten Maßnahmen im Rahmen des ESM darstellen. Dafür wäre im Bedarfsfall ein anderer ständiger Unterausschuss des Budgetausschusses zuständig.

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