Stellungnahme zu 39/BI (582/SBI)

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Stellungnahme zu der Bürgerinitiative (39/BI) betreffend "Möglichkeit zur Abmeldung (Opt-out) vom elektronischen Impfpass"

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Unverhandelbarkeit von grundsätzlicher Unverletzlichkeit der individuellen Körperlichkeit stellt ein höchstes Gut des einzelnen sterblichen Menschen als Abwehrrecht gegen staatliche und überstaatliche, sowie individuelle Willkür dar.

Durch den Gesetzgeber wird seit dem ersten Tag des ersten "Lockdowns" nachweislich nicht einmal hinreichend faktenbasiert in Manier totalitärer Ermächtigungskaskaden der gesamten Bevölkerung dieses Grundrecht immer mehr vollständig entzogen, sowie die Bevölkerung immer mehr gespalten und gegeneinandergehetzt.
Dieser Akt von totalitärer Ermächtigungsgesetzgebung bzw. Änderung, ist eines Rechtsstaates nicht nur unwürdig, sondern ist in keinster Weise hinnehmbar,

Wenn der Staat völlig unverhältnismäßig bis in individuelles Leben eingreift, ist der Schritt in die Tyrannis bereits vorsätzlich vollzogen.
Deshalb im Sinne eines Ausgleichs - Stop aller Maßnahmen und entrechtigungsermächtigungen Jetzt!

Als Beispiel aus der nicht so fernen Vergangenheit vor den "Lockdowns" sei auf folgende parlamentarische Stellungnahme hingewiesen:

Parlamentarische Stellungnahme (Michael Köck, Peter Ruzsicska), eingelangt im Nationalrat am 23.05.2018 :

Stellungnahme zum Initiativantrag (Antrag 216/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch,
Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird)
gemäß der Einladung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (16.05.2018, PARLAMENTSDIREKTION, GZ. 13360.0060/1-L1.3/2018).

Zitat - Anfang -
In der Vergangenheit der Kinderheim- und Heimkinderterrorregimes konnte jede medizinische Maßnahme nachweislich möglicherweise auch als willkürliche Disziplinierungsmaßnahme verwendet werden, falls sie mutmaßlich zur Disziplinierung geeignet sein könnte (z. B. durch gutachtende Ärzte der Wiener Kinderübernahmestelle KüSt). Wir betonen ausdrücklich, daß die Malariatherapie in ihrer dokumentierten Anwendung grundsätzlich im Rahmen jeglicher Disziplinierungsmaßnahmen als verwerflich zu betrachten war und ist. Das sehen wir auch in Hinblick auf zeit- bzw. unzeitgemäße medizinische Maßnahmen jeglicher Art, seien sie scheinbar freiwillig oder manipulativ nötigend. Die gleiche Auffassung teilen wir nachgerade bez. extremer Therapieformen aller Art, wie z. B. „historische“ Typhus und Elektroschocktherapie, welche leider in der derzeitigen Gesetzesvorlage nicht berücksichtigt sind, darum empfehlen wir den Kreis der Anspruchsberechtigten u. a. nicht nur dies bez. zu erweitern. Heutige Auswirkungen sozialen Drucks durch behandelnde Ärzte und/oder Gutachter in der Praxis und/oder im klinischen Bereich - um bevorzugte Therapien und Medikationen durchzusetzen, sowie tendenziöse behördliche Gefälligkeitsbegutachtungen zum Nachteil und Schaden der (beantragenden) Patienten, stellen u. a. einen neuerlichen Anfang dar, welcher sich zu extremen Auswirkungen wie in der Vergangenheit entwickeln kann und gegenwärtig akademisch kontrovers hinsichtlich historisch kontextuell (menschen)rechtlicher Geltung diskutiert wird. Zwangsmedikation bzw. Zwangsbehandlung wenn überhaupt sollte aber generell nur in einem strengstens definierten und kontrollierten Bereich möglich sein und nicht zu stetig sich verstärkender gewaltsamer staatlicher und/oder ausgelagerter struktureller Willkür führen (z. B. derzeitige Zwangsmedikation in Psychiatrien und Krankenhäusern, sowie in therapeutischen Wohngemeinschaften unter Mitverantwortung der Jugendwohlfahrt).
Zitat - Ende -