COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (802/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Die Unverhandelbarkeit von grundsätzlicher Unverletzlichkeit der individuellen Körperlichkeit stellt ein höchstes Gut des einzelnen sterblichen Menschen als Abwehrrecht gegen staatliche und überstaatliche, sowie individuelle Willkür dar.

Als hätte es den Nürnberger Kodex nie gegeben!

Seit Mitte März 2020 dem Eintritt des ersten "Lockdowns" als Ausnahmezustandskaskade von nachweislich völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen und einer sich gleichzeitig immer mehr eskalierenden Extremhetze, welche in ihrer nun nicht mehr camouflierbaren Absicht an die bislang dunkelsten NS-Zeiten erinnert, sowie einer nun gesetzlich krönenden Impfpflicht hat der Gesetzgeber sämtliche Grenzen von Verhältnismäßigkeit endgültig überschritten.

Im Anbetracht des nun dringlichst notwendigen Gewaltausgleichs auf Grund sich immer extremer ausufernder Herrschaftsanmaßungen:
Stop aller Maßnahmen und Entrechtungsermächtigungen Jetzt!
sowie Rücktritt der gesamten Bundesregierung mit anschließenden freien Neuwahlen!

Mit entsprechenden Grüßen:
Peter Ruzsicska
auch im Gedenken an die Opfer der Österreichischen Kinderheim und Heimkinderterrorregimes...

Siehe des Weiteren z. B.:
Parlamentarische Stellungnahme (Michael Köck, Peter Ruzsicska), eingelangt im Nationalrat am 23.05.2018 :

Stellungnahme zum Initiativantrag (Antrag 216/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch,
Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird)
gemäß der Einladung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (16.05.2018, PARLAMENTSDIREKTION, GZ. 13360.0060/1-L1.3/2018).

Zitat - Anfang -
In der Vergangenheit der Kinderheim- und Heimkinderterrorregimes konnte jede medizinische Maßnahme nachweislich möglicherweise auch als willkürliche Disziplinierungsmaßnahme verwendet werden, falls sie mutmaßlich zur Disziplinierung geeignet sein könnte (z. B. durch gutachtende Ärzte der Wiener Kinderübernahmestelle KüSt). Wir betonen ausdrücklich, daß die Malariatherapie in ihrer dokumentierten Anwendung grundsätzlich im Rahmen jeglicher Disziplinierungsmaßnahmen als verwerflich zu betrachten war und ist. Das sehen wir auch in Hinblick auf zeit- bzw. unzeitgemäße medizinische Maßnahmen jeglicher Art, seien sie scheinbar freiwillig oder manipulativ nötigend. Die gleiche Auffassung teilen wir nachgerade bez. extremer Therapieformen aller Art, wie z. B. „historische“ Typhus und Elektroschocktherapie, welche leider in der derzeitigen Gesetzesvorlage nicht berücksichtigt sind, darum empfehlen wir den Kreis der Anspruchsberechtigten u. a. nicht nur dies bez. zu erweitern. Heutige Auswirkungen sozialen Drucks durch behandelnde Ärzte und/oder Gutachter in der Praxis und/oder im klinischen Bereich - um bevorzugte Therapien und Medikationen durchzusetzen, sowie tendenziöse behördliche Gefälligkeitsbegutachtungen zum Nachteil und Schaden der (beantragenden) Patienten, stellen u. a. einen neuerlichen Anfang dar, welcher sich zu extremen Auswirkungen wie in der Vergangenheit entwickeln kann und gegenwärtig akademisch kontrovers hinsichtlich historisch kontextuell (menschen)rechtlicher Geltung diskutiert wird. Zwangsmedikation bzw. Zwangsbehandlung wenn überhaupt sollte aber generell nur in einem strengstens definierten und kontrollierten Bereich möglich sein und nicht zu stetig sich verstärkender gewaltsamer staatlicher und/oder ausgelagerter struktureller Willkür führen (z. B. derzeitige Zwangsmedikation in Psychiatrien und Krankenhäusern, sowie in therapeutischen Wohngemeinschaften unter Mitverantwortung der Jugendwohlfahrt).
Zitat - Ende -

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SN/SN_00130/imfname_695586.pdf

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siehe daraus Kapitel 13: Ideologie und Terror (Quelle: Klaus Piper (Hrsg.), Offener Horizont. Festschrift für Karl Jaspers, München: Piper, 1952, S. 229-254.)

Stellungnahme von

Ruzsicska, Peter

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