COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (88541/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz - COVID-19-IG)

Betreff: Erweiterung des Feststellungskriteriums Impfstatus



Die Gesetzesvorlage sieht vor, als einziges Feststellungskriterium des Impfstatus das Impfregister heranzuziehen.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert nicht nur das Impfregister, sondern auch notarielle oder ärztliche Bestätigungen des Vorliegens eines gültigen Impfstatus für datenselbstverantwortliche und ergo das Impfregister ablehnende Personen zuzulassen.


B e g r ü n d u n g : Die Gesetzesintention ist es, einen möglichst dichten Impfschutz über die Bevölkerung zu legen.
Damit erfüllen impfwillige und dateneigenverantwortlichen Personen das Ziel des Gesetzes.

Ergeht im Zuge eines nichtvorhanden Eintrags im Impfregister ein Bescheid, wonach eine betreffende Person als NICHT GEIMPFT behandelt wird, so hat eine Bescheid-Beeinspruchung durch eine tatsächlich GEIMPFTE, jedoch das Impfregister verweigernde dateneigenverantwortlichen Personen unter Vorlage einer notariellen oder ärztlichen Bestätigungen des Impfschutzes den Status von NICHT GEIMPFT auf GEIMPFT zu stellen.

Diese notarielle oder ärztliche Bestätigungen hat folgende Informationen zu beinhalten:
Name, Soz.Vers., Adresse
Kalenderwoche/Jahr Teilimpfung 1 etc
[x] Impfung durch einen in Österreich zugelassenen Impfstoff


Diese notarielle oder ärztliche Bestätigungen
enthält KEINE Informationen über Chargennummern,
enthält KEINE Informationen über das exakte Datum der Impfungen,
enthält KEINE Informationen über impfende Stelle,
enthält KEINE Informationen über Impfstoff.



Um Implementierung diese Passage in den Gesetztest wird ersucht.




Mit freundlichen Grüßen

Thomas Reischl
Gesundheitswissenschaftler und Datenschutzfachmann, Graz

Stellungnahme von

Reischl, Thomas

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