Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Entschiedene Ablehnung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes in seiner Gesamtheit.
Ich lehne weiteres die aufgelisteten Impfstoffe (§ 2 Z. 3 lit. a)-d) ab. Es fehlt bisher die vollständige Transparenz der Inhaltsstoffe und deren Langzeitwirkung.
§ 1 (Impfpflicht)
§ 1 Abs. 1: „Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ... Wohnsitz ... Hauptwohnsitzbestätigung ... verfügen ...“
• Bzgl. Wohnsitz ist das eine Willkür. D.h. illegale Flüchtlinge, Besucher/Touristen/Geschäftsleute etc. sind nicht betroffen.
§ 1 Abs. 2: „... Personen zwischen dem 14. Und 18. Lebensjahr ...“
• Der Entwurf ist eine staatliche Kindeswohlgefährdung im Sinne des Art. 3 iVm art. 24 (1) Un-Kinderrechtskonvention.
§ 2 (Begriffsbestimmungen)
• Es werden zukünftig geeignetere Impfstoffe mit geringeren Nebenwirkungen und weniger Impf-Todesfällen einfach negiert.
• Die genannten Impfstoffehaben eine bedingte Zulassung. Warum wird das nicht erwähnt? Warum wird nicht erwähnt, dass die österr. Bevölkerung an einer Studie / klinischer Evaluierung teilnehmen – unter Zwang?
• Wer übernimmt die Haftung bei Nebenwirkungen? Die Hersteller, die Bundesregierung, Landesregierungen, Sozialversicherungen, ...?
• Andere alternative Behandlungsmöglichkeiten werden ausgeschlossen.
• Wie definiert man „epidemiologischen Wirksamkeit“, „vergleichbare Wirksamkeit“ und „Sicherheit“ der Impfstoffe. (§ 2 Z. 4) Diese sind nicht erwähnt.
§ 4 Abs. 7 (Umfang der Impfpflicht)
• Die Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers ist abzulehnen.
§ 7 (Strafbestimmungen)
• Da wird „Ungeimpfter“ auf Verdacht bestraft (Schuldverdacht)! Ohne Erhebungen!
• Was ist, wenn so starke Nebenwirkungen auftreten, dass die Person ein Pflegefall bzw. nicht mehr erwerbstätig sein kann? Wer übernimmt die finanzielle und medizinische Versorgung?
• Da alle 3 Monate geimpft werden soll, scheinen die Impfstoffe sehr unwirksam zu sein. Warum sollen dann Gesunde sich das spritzen lassen?
• Für das Gleiche alle 3 Monate bestrafen?! Wo bleibt der Grundsatz, nicht für dieselbe Tat mehrfach bestraft zu werden. Das ist verfassungswidrig!
• § 7 Abs. 5: es fehlt die genaue Definition „... dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht“. Aufgrund der fehlenden Definition kann willkürlich ein Arzt für die Ausstellung eines Ausnahmegrundes bestraft werden.
§ 8 Abs. 2 (Strafverfahren)
• Ich lehne es ab, dass der Gesundheitsminister die Strafhöhen festlegt.
Die umfangreichen Verordnungsermächtigungen auch in anderen Paragraphen des Gesundheitsministers ist äußerst bedenklich.