COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (89004/SN-164/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme betreffend den Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Entschiedene Ablehnung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes in seiner Gesamtheit.

Ich lehne weiteres die aufgelisteten Impfstoffe (§ 2 Z. 3 lit. a)-d) ab. Es fehlt bisher die vollständige Transparenz der Inhaltsstoffe und deren Langzeitwirkung.


§ 1 (Impfpflicht)
§ 1 Abs. 1: „Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ... Wohnsitz ... Hauptwohnsitzbestätigung ... verfügen ...“
• Bzgl. Wohnsitz ist das eine Willkür. D.h. illegale Flüchtlinge, Besucher/Touristen/Geschäftsleute etc. sind nicht betroffen.

§ 1 Abs. 2: „... Personen zwischen dem 14. Und 18. Lebensjahr ...“
• Der Entwurf ist eine staatliche Kindeswohlgefährdung im Sinne des Art. 3 iVm art. 24 (1) Un-Kinderrechtskonvention.

§ 2 (Begriffsbestimmungen)
• Es werden zukünftig geeignetere Impfstoffe mit geringeren Nebenwirkungen und weniger Impf-Todesfällen einfach negiert.
• Die genannten Impfstoffehaben eine bedingte Zulassung. Warum wird das nicht erwähnt? Warum wird nicht erwähnt, dass die österr. Bevölkerung an einer Studie / klinischer Evaluierung teilnehmen – unter Zwang?
• Wer übernimmt die Haftung bei Nebenwirkungen? Die Hersteller, die Bundesregierung, Landesregierungen, Sozialversicherungen, ...?
• Andere alternative Behandlungsmöglichkeiten werden ausgeschlossen.
• Wie definiert man „epidemiologischen Wirksamkeit“, „vergleichbare Wirksamkeit“ und „Sicherheit“ der Impfstoffe. (§ 2 Z. 4) Diese sind nicht erwähnt.

§ 4 Abs. 7 (Umfang der Impfpflicht)
• Die Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers ist abzulehnen.

§ 7 (Strafbestimmungen)
• Da wird „Ungeimpfter“ auf Verdacht bestraft (Schuldverdacht)! Ohne Erhebungen!
• Was ist, wenn so starke Nebenwirkungen auftreten, dass die Person ein Pflegefall bzw. nicht mehr erwerbstätig sein kann? Wer übernimmt die finanzielle und medizinische Versorgung?
• Da alle 3 Monate geimpft werden soll, scheinen die Impfstoffe sehr unwirksam zu sein. Warum sollen dann Gesunde sich das spritzen lassen?
• Für das Gleiche alle 3 Monate bestrafen?! Wo bleibt der Grundsatz, nicht für dieselbe Tat mehrfach bestraft zu werden. Das ist verfassungswidrig!
• § 7 Abs. 5: es fehlt die genaue Definition „... dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht“. Aufgrund der fehlenden Definition kann willkürlich ein Arzt für die Ausstellung eines Ausnahmegrundes bestraft werden.

§ 8 Abs. 2 (Strafverfahren)
• Ich lehne es ab, dass der Gesundheitsminister die Strafhöhen festlegt.

Die umfangreichen Verordnungsermächtigungen auch in anderen Paragraphen des Gesundheitsministers ist äußerst bedenklich.

Stellungnahme von

Sitte, Kersten

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