Benutzung vor Ort
Vor dem Besuch des Parlamentsgebäudes ist jedenfalls eine Anmeldung [Link] erforderlich. Die Benutzung von Archivalien erfolgt nach Vereinbarung eines Benutzungstermins mit dem Archivpersonal unter archiv@parlament.gv.at [Link] im Lesesaal der Parlamentsbibliothek. Bei der ersten Einsichtnahme ist ein Benutzungsantrag zu stellen. Die Einsichtnahme ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr möglich.
Die Entlehnung von Archivalien ist grundsätzlich unzulässig. Bei der Benutzung von Archivalien ist den konservatorischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die Benutzer:innen haben diesbezüglichen Anweisungen des Archivpersonals Folge zu leisten.
Die Benutzer:innen haften für die ihnen zur Benutzung überlassenen Archivalien. Von Archivalien können, soweit es ihr Erhaltungszustand zulässt, unentgeltlich Fotografien oder Scans angefertigt werden.
Die Benutzer:innen von Archivalien verpflichten sich, dem Parlamentsarchiv ein Belegexemplar jeder aufgrund der Benutzung von Beständen des Parlamentsarchivs verfassten wissenschaftlichen Arbeit kostenlos zu überlassen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Benutzungsordnung.
- Benutzungsordnung (Download)
- Benutzungsantrag (Download)