Der Nationalrat hat zum Auftakt seiner Plenarwoche große Teile des von der Regierung Ende Februar vorgestellten Bau- und Wohnpakets beschlossen. Mit unterschiedlichen Mehrheiten stimmten die Abgeordneten für insgesamt fünf Anträge der Koalition, die von einer Novellierung des Einkommensteuergesetzes bis hin zur einer Änderung des Gerichtsgebührengesetzes reichen.
Größter Brocken des Pakets ist ein Zweckzuschuss des Bundes an die Länder in der Höhe von 1 Mrd. € in den Jahren 2024 bis 2026 für die Schaffung und Sanierung von leistbarem Wohnraum. Davon entfallen 780 Mio. € auf die Errichtung mehrgeschoßiger Neubauten und 220 Mio. € auf die ökologische Sanierung geförderter Mietwohnungen, wobei die Hälfte der 780 Mio. € für Mietwohnungen ohne Kaufoption reserviert ist. Zusätzlich erhalten die Länder die Möglichkeit, über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) Kredite in der Höhe von 500 Mio. € zu einem Zinssatz von 1,5 % zweckgebunden für Wohnbaudarlehen aufzunehmen. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt.
Zwischen Juli 2024 und Ende Juni 2026 wird darüber hinaus die Grundbucheintragungsgebühr beim Kauf eines Eigenheims bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € gestrichen, wobei nur nach dem 31. März abgeschlossene Rechtsgeschäfte umfasst sind. Gleiches gilt für Pfandrechtseintragungsgebühren in derselben Höhe. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Ausdrücklich nicht umfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.