Einheitliche Ladekabel statt Kabelsalat – das ist das Ziel einer EU-Richtlinie, die in Form einer Novellierung des Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetzes nun auch im österreichischen Recht verankert wird. Der Nationalrat hat dafür in seiner Sitzung am 15. Mai einstimmig grünes Licht gegeben. Demnach werden ab dem 28. Dezember 2024 elektronische Geräte wie beispielsweise Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets oder Videospielkonsolen über einheitliche Ladeanschlüsse verfügen müssen. Für Notebooks wird diese Vorgabe ab 28. April 2026 gelten. Zudem wird es künftig möglich sein, Geräte auch ohne Ladekabel zu erwerben. Damit will die Politik Elektronikabfälle verringern, Ressourcen schonen und CO2-Emissionen senken.
Auch weitere Gesetzesvorhaben hat der Nationalrat im Mai-Plenum auf Schiene gestellt. So soll etwa das sogenannte "Grace-Period-Gesetz" dazu beitragen, Betriebsübergaben im Familienverband zu erleichtern. Zudem wird es künftig nicht mehr nötig sein, bei der Anmeldung eines Gewerbes einen Firmenbuchauszug vorzulegen. Mit einer Novelle zum Postmarktgesetz werden die engen Fristen für die Zustellung ausländischer Briefsendungen gelockert. Das könnte dazu führen, dass internationale Briefe künftig etwas später als bisher beim österreichischen Empfänger ankommen.