Bau- und Wohnpaket
Um die Bauwirtschaft anzukurbeln, hat die Regierung Ende Februar ein Bau- und Wohnpaket vorgestellt. Bei der nächsten Nationalratssitzung am 20. März sollen nun erste Maßnahmen beschlossen werden. So ist etwa geplant, die Grundbucheintragungsgebühr sowie Pfandrechtseintragungsgebühren beim Kauf von Eigenheimen bis zu einem Wert von 500.000 € temporär zu streichen und zusätzliche steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen und den Tausch von Heizanlagen zu setzen. Außerdem will der Bund den Ländern Zinszuschüsse für Wohnbauförderungsdarlehen gewähren. Auch für eine Ausweitung des sogenannten "Wohnschirms" zur Vorbeugung von Delogierungen und für die Erweiterung des Reparaturbonus hat der Finanzausschuss grünes Licht gegeben.
Noch verhandelt wird hingegen über eine Verfassungsnovelle zur erleichterten Einhebung von Leerstandsabgaben. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung an den Verfassungsausschuss rückverwiesen werden. Auch weitere Teile des Pakets wie der angekündigte Handwerkerbonus sind noch offen.