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Nationalrat diskutiert Finanzierbarkeit des Pensionssystems

Die heutige Plenarsitzung des Nationalrats begann mit einer Aktuellen Stunde zu dem von den NEOS gewählten Thema "Systematische Ungerechtigkeit im österreichischen Pensionssystem". Im Zentrum stand die Finanzierbarkeit des heimischen Pensionsystems und Möglichkeiten, das aktuelle Sozialsystem für zukünftige Generationen finanzierbar zu machen.

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Entschlossene Reformen fehlen

Der Regierung fehle der Mut zu entschlossenen Reformen, meinte Matthias Strolz (Neos). Er forderte die Bundesregierung auf, für ein "generationengerechtes Sozialsystem und enkelfittes Österreich" zu sorgen. Strolz rechnete vor, dass ab 2015 ein Viertel des Budgets, 19 Miliarden Euro, in die Pensionsfinanzierung fließe und nicht in die Bildung. "Das läuft völlig aus dem Ruder", sagte er und forderte Reformen wie zum Beispiel: die Einführung eines Flexipensionsmodells, die Angleichung des Pensionsantrittsalters bei Frauen und Männern oder die Anpassung des Pensionsantritts an die steigende Lebenserwartung.

Sozialminister Hundstorfer widersprach den Aussagen des Klubobmanns der Neos. Er betonte, dass ein einheitliches Pensionssystem bereits 2003 im Nationalrat beschlossen wurde. Es gebe nur mehr 7000 Bundesbedienstete in alten Beamtenverträgen. Seit 2005 wären alle BeamtInnen im ASVG-System, so Hundstorfer. "Die Übergangsphase sei kompliziert, doch sie findet statt", stellte Hundstorfer fest. Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SPBG), mit dem "Luxuspensionen" begrenzt werden sollen, beschrieb er als weiteren Meilenstein bei der Anpassung der Pensionen.

Damit mit dem SPBG überhaut in bestehende privatrechtliche Pensionsverträge eingegriffen werden kann, muss das Gesetz in den Rang eines Verfassungsgesetzes gehoben werden. Dazu benötigt die Regierungsvorlage eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung der Opposition. In der Aktuellen Stunde wurde klar, dass sich die Grünen für den Vorschlag der Regierung aussprechen wollen. Neos und FPÖ stehen der Regierungsvorlage mit Skepsis gegenüber, denn damit wäre die Obergrenze bei sogenannten Luxuspensionen verfassungsmäßig eingemauert.

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