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Bundesrat billigt Verfassungsänderung zur Zusammenlegung von Bezirksgerichten

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Die gesetzlichen Hürden für die Zusammenlegung von Bezirksgerichten sind beseitigt. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Bundesrat mit breiter Mehrheit dafür, eine im Jahr 1920 beschlossene Verfassungsbestimmung aufzuheben, der zufolge sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke in Österreich nicht schneiden dürfen. Diese Bestimmung sei längst überholt und nicht mit einer modernen Justizverwaltung vereinbar, waren sich SPÖ, ÖVP und Grüne einig. Die FPÖ befürchtet indes, dass mit der Verfassungsänderung der Weg für weitere Schließungen von Bezirksgerichten und damit für eine weitere Ausdünnung des ländlichen Raumes geebnet wird.

Auch gegen die weiteren Beschlüsse des Nationalrats vom 22. und 23. Oktober erhob der Bundesrat keinen Einspruch. Grünes Licht gibt es damit unter anderem für die neue praktische Ärzteausbildung, neue Arbeitszeitregelungen für SpitalsärztInnen, die Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen über Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Änderungen im Personenstandsgesetz, die Erleichterung staatlicher Filmförderung, die Einbeziehung von E-Books in die Buchpreisbindung und die Beibehaltung der geltenden Wertgrenze für Verfahren vor den Bezirksgerichten. Auch das Steuerabkommen FATCA zwischen den USA und Österreich und weitere internationale Abkommen passierten die Länderkammer. Behandelt wurden überdies mehrere Berichte der Bundesregierung, etwa der aktuelle Sicherheitsbericht und ein Bericht zur Lage der Tourismuswirtschaft.

In einer Fragestunde mit Justizminister Wolfgang Brandstetter thematisierten die BundesrätInnen unter anderem die elektronische Fußfessel und die generelle Situation im Strafvollzug. Zu Sitzungsbeginn gab Vizekanzler Reinhold Mitterlehner eine Erklärung zur Anfang September erfolgten Regierungsumbildung ab. Außerdem wurde der Vorarlberger Christoph Längle als neuer FPÖ-Bundesrat angelobt und der einstimmige Beschluss gefasst, am 17. Dezember eine Enquete zum Thema Duale Ausbildung abzuhalten.

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