Weniger Bürokratie für Unternehmen: Nationalrat setzt ersten Schritt
Im Zuge der Regierungsverhandlungen haben SPÖ und ÖVP vereinbart, gesetzliche Vorschriften zu durchforsten, um die Wirtschaft von unnötigen bürokratischen Regelungen zu befreien. Mit dem Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 hat der Nationalrat nun einen ersten Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens gesetzt. Durch eine Lockerung von Arbeitsaufzeichnungspflichten und Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sollen sich die Kosten für Unternehmen nach Berechnungen des Sozialministeriums um bis zu 37 Mio. € jährlich reduzieren. Die neuen Bestimmungen sind allerdings nicht unumstritten, so fürchten die Grünen Nachteile für ArbeitnehmerInnen.
Kerninhalt des Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetzes sind verschärfte Bestimmungen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Geplant ist etwa, die Lohnkontrolle auszuweiten, die Nichtbereitstellung von Unterlagen strenger zu sanktionieren und ArbeitnehmerInnen künftig automatisch über Strafbescheide an Unternehmen wegen Unterentlohnung zu informieren. Bisher wurden laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer 17 ausländische Firmen für den heimischen Arbeitsmarkt gesperrt. Weiters im Gesetzespaket verankert ist ein leichterer Zugang von NebenerwerbslandwirtInnen und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen zu Arbeitslosengeld.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1095/2014
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1027/2014 (Ausschussberatungen)