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Gesundheitsausschuss macht Weg für neues Fortpflanzungsmedizingesetz frei

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Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat den Weg für neue gesetzliche Regelungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin frei gemacht. Nach fast fünfstündigen Beratungen stimmten SPÖ, ÖVP und NEOS für den von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gemeinsam mit Justizminister Wolfgang Brandstetter ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag. Die im Ausschuss angehörten ExpertInnen beurteilten den Gesetzentwurf unterschiedlich, vor allem das Abgehen vom absoluten Verbot der Präimplantationsdiagnostik und die Möglichkeit von Eizellenspenden stießen teilweise auf Ablehnung. Auch FPÖ und Team Stronach äußerten sich kritisch, grundsätzliches Lob gab es hingegen von den Grünen.

Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehört die Ermöglichung von Eizellenspenden. Zudem werden Samenspenden Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation erlaubt und lesbischen Paaren in Umsetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs der Zugang zu Samenspenden eröffnet. Leihmutterschaft bleibt hingegen weiter verboten. Unter bestimmten, äußerst restriktiven Voraussetzungen ist es in Hinkunft möglich, eine befruchtete Eizelle noch vor der Einpflanzung auf schwere Erbkrankheiten zu untersuchen. Durch umfassende Aufzeichnungspflichten will man gewährleisten, dass ein Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahrs auf Wunsch Informationen über den leiblichen Vater bzw. die leibliche Mutter erhält.

Im Nationalrat beschlossen werden soll das Gesetzespaket bei der nächsten Nationalratssitzung am 21. Jänner. Eine weitere vom Gesundheitsausschuss gebilligte Gesetzesinitiative ermöglicht es medizinischen MasseurInnen, durch eine 80-stündige Zusatzausbildung die Spezialqualifikation "Basismobilisation" zu erwerben.

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