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"Asyl auf Zeit": ExpertInnen befürchten erschwerte Integration

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Sollten anerkannte Flüchtlinge in Hinkunft anfangs tatsächlich nur noch ein befristetetes Aufenthaltsrecht für drei Jahre bekommen, könnte sich das negativ auf ihre Integration auswirken. Das fürchten zumindest die beiden AsylexpertInnen Nadja Lorenz und Georg Bürstmayr. Zwar ändern die entsprechenden Regierungspläne an der geltenden Rechtslage nur wenig, da der Asylstatus bei anhaltender Gefährdungslage im Herkunftsland automatisch verlängert werden soll, die beiden RechtsanwältInnen glauben dennoch, dass es für die Betroffenen schwierig werden könnte, einen Arbeitsplatz und eine Wohnung zu finden, wie sie bei einem Hearing im Parlament festhielten. Bürstmayr zufolge könnte die Befristung zudem als Argument herangezogen werden, um Sozialleistungen für die Flüchtlinge zu kürzen.

Grundlage für das Hearing bildete ein von der Regierung dem Nationalrat vorgelegter Gesetzentwurf, der neben einer systematischen Überprüfung der Sicherheitslage in den wichtigsten Herkunftsländern der Flüchtlinge und einem vorläufig befristeten Aufenthaltsrecht auch Restriktionen beim Familiennachzug vorsieht. Vorgesehen ist außerdem die Ausstellung einer Identitätskarte für Asylberechtigte. Mit dem Paket will Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nicht zuletzt die Attraktivität Österreichs als Zielland für Flüchtlinge verringern. Ihrer Ansicht nach sind nationale Maßnahmen notwendig, da sich keine rasche europäische Lösung zur Reduktion des Flüchtlingsstroms abzeichnet.

Kritik am Entwurf kommt von der Opposition. Während der FPÖ die Verschärfung des Asylrechts zu wenig weit geht, haben Grüne und NEOS kein Verständnis für die vorgesehenen Erschwernisse beim Familiennachzug. Der Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts Gerhard Hesse sieht allerdings weder verfassungsrechtliche noch unionsrechtliche Bedenken. Die parlamentarischen Beratungen sollen im April fortgesetzt werden.

Weitere Informationen:

Parlamentskorrespondenz Nr. 129/2016