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Abgeordnete verlieren bei Verurteilungen künftig leichter ihr Mandat

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Abgeordnete sind politisch ihren WählerInnen verantwortlich und können in diesem Sinn bei Wahlen auch abgewählt werden. In bestimmten Ausnahmefällen hat aber auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Möglichkeit, einem Abgeordneten sein Mandat abzuerkennen. Das ist etwa dann der Fall, wenn dieser über einen längeren Zeitraum hinweg ohne triftigen Grund nicht zu Nationalratssitzungen erscheint oder seine Wählbarkeit zum Nationalrat aufgrund einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verloren hat. Die letztgenannte Bestimmung soll nun verschärft werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ gebilligt.

Ein Mandatsverlust droht demnach künftig bereits bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten. Außerdem werden die Amtsverlust-Regelungen in Hinkunft nicht nur für ParlamentarierInnen, sondern auch für Regierungsmitglieder, die Landeshauptleute, den Bundespräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und die Mitglieder der Volksanwaltschaft gelten. Den Grünen und den NEOS sind allerdings auch die neuen Bestimmungen zu zahnlos, auch das Team Stronach lehnte den Antrag ab.

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Parlamentskorrespondenz Nr. 340/2016