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Asylgesetz: Neue Notstandsregelung wurde in Begutachtung geschickt

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Flüchtlinge sollen künftig kein Recht mehr auf ein Asylverfahren in Österreich haben, wenn die Regierung aufgrund von Prognosedaten über die Entwicklung der Asylwerberzahlen die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit im Land bedroht sieht. Ausnahmen wird es dann nur noch für Flüchtlinge geben, die enge Angehörige in Österreich haben oder die bei einer Zurückschiebung der Gefahr von Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind. Das sieht ein Gesetzesvorschlag der Koalition vor, über den noch im April im Nationalrat abgestimmt werden soll. Als ersten Schritt hat der Innenausschuss eine einwöchige Begutachtung beschlossen, bis 21. April können u.a. RechtswissenschafterInnen, Interessenvertretungen, NGOs, Länder und Höchstgerichte eine Stellungnahme an das Parlament schicken.

Die neuen Bestimmungen sind äußerst umstritten. Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im Innenausschuss hagelte es massive Kritik. So werten es etwa Grüne und NEOS als inakzeptabel, dass das Asylrecht mittels Verordnung der Regierung ausgehebelt können werden soll. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon sind allerdings überzeugt, dass die Notstandsregelung verfassungskonform und EU-rechtlich zulässig ist und dem Völkerrecht entspricht. Ohne Asyl-Obergrenze drohe eine Überforderung Österreichs, warnt Mikl-Leitner. Auf noch strengere Bestimmungen drängt die FPÖ, das Team Stronach will dem Gesetzespaket hingegen zustimmen.

Für Mikl-Leitner war es der letzte Auftritt im Innenausschuss. Beim voraussichtlichen Beschluss des Gesetzespakets, zu dem auch die Einführung eines befristeten Asylstatus und Restriktionen beim Familiennachzug gehören, wird sie bereits Landesrätin in Niederösterreich sein.

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