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Nationalrat: Zahlreiche Beschlüsse vom Handyverbot am Steuer bis zum Opferschutz

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Gesetzesvorlagen aus den Bereichen Justiz und Verkehr standen im Mittelpunkt des zweiten Sitzungstags des Nationalrats Ende April. Unter anderem stimmten die Abgeordneten dafür, das Handyverbot am Steuer auszuweiten, die Lkw-Maut ökologischer zu gestalten, der Staatsanwaltschaft den Zugang zum zentralen Kontenregister zu erleichtern und den Opferschutz im Zuge von Strafverfahren zu verbessern. So haben Beschuldigte bzw. ihre Verteidiger künftig im Falle der Befragung von Opfern sexuellen Missbrauchs kein Recht auf Video-Kopien mehr. Mit einem eigenen Straftatbestand im Suchtmittelgesetz soll das Dealen im öffentlichen Raum zurückgedrängt werden. Die Gerichtspraxis wird von fünf auf sieben Monate verlängert. Wieder abgeblasen wurde die ursprünglich geplante Fusion der Bezirksgerichte Purkersdorf und Hietzing.

Wer am Steuer SMS oder Mails schreibt bzw. liest oder im Internet surft, muss künftig mit einer Strafe von 50 € rechnen. Ebenso werden durch die Kraftfahrgesetznovelle Tachomanipulationen ausdrücklich unter Strafe gestellt. Bei der Ausstellung von Zulassungsscheinen kommt es hingegen zu gewissen Vereinfachungen. Begründet wird die Ausweitung des Handyverbots für AutofahrerInnen damit, dass Ablenkung am Steuer zu den häufigsten Ursachen von Verkehrsunfällen zählt.

Abseits von Justiz- und Verkehrsmaterien verabschiedete der Nationalrat in Umsetzung einer EU-Richtlinie ein neues Verbraucherzahlungskontogesetz. Mit dem künftigen Recht auf ein Basiskonto soll auch Obdachlosen und überschuldeten Personen die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben erleichtert werden. Zudem soll das Gesetz mehr Transparenz bei Kontogebühren bringen. Im Wirtschaftsbereich wird eine unabhängige Behörde die Aufsicht über Abschlussprüfer übernehmen. Zu Gast in der Fragestunde war Außenminister Sebastian Kurz, er sprach sich dafür aus, die Flüchtlingshilfe vor Ort auszuweiten.

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