NEWS - ARCHIV

Politik setzt weitere Schritte zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Dieser Artikel wurde archiviert.

Zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping hat der Nationalrat in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Schritten gesetzt. So wurden im Jahr 2011 umfangreiche Dokumentationspflichten für Unternehmen, die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Lohnkontrollen und deutlich höhere Strafen beschlossen, um die Bezahlung von Dumpinglöhnen vor allem durch ausländische Unternehmen zu unterbinden. 2014 hat man die Bestimmungen zur Schließung von Schlupflöchern nachgeschärft. Vor kurzem haben die Abgeordneten überdies eine Novelle zum Bundesvergabegesetz verabschiedet, die bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand das Bestbieterprinzip gegenüber dem Billigstbieterprinzip stärkt.

Nun steht ein weiteres Gesetzespaket vor der Beschlussfassung. Kernpunkt der vom Sozialausschuss bereits gebilligten Gesetzesnovelle ist die Einrichtung eines elektronischen Behördenkooperationssystems (IMI) zur engeren Zusammenarbeit mit den anderen EU-Staaten. Damit sollen Verwaltungsstrafverfahren gegen ausländische Unternehmen wegen Lohndumping und ähnlicher Vergehen beschleunigt und Strafbescheide leichter vollstreckbar werden. Außerdem wird im Baubereich eine Auftraggeberhaftung für Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger ArbeitnehmerInnen eingeführt. Die Haftung kann auch private Bauherren treffen, für sie muss allerdings offensichtlich sein, dass die vereinbarte Leistung nur durch Unterentlohnung zu erbringen ist.

Zustimmung zum Gesetzesvorhaben kommt neben den Koalitionsparteien auch von den Grünen und vom Team Stronach. Die FPÖ zieht hingegen die Wirksamkeit der geplanten Bestimmungen in Zweifel. Seitens der NEOS äußerte Abgeordneter Gerald Loacker die Befürchtung einer Abschottung des österreichischen Arbeitsmarkts. Thema im Ausschuss war auch die Mindestsicherung, wobei Sozialminister Alois Stöger eine Lanze für die seiner Meinung nach wichtige Sozialleistung brach.

Weitere Informationen: