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Bildungsreform: Unterrichtsausschuss liefert erste Beschlüsse

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Die ersten Gesetzesvorschläge für die Bildungsreform haben den Unterrichtsausschuss des Nationalrats bestanden. Die meisten Neuerungen soll es demnach in der Schuleingangsphase geben: In der Volksschule baut die individuelle Förderung der Kinder auf ihrer Entwicklung im Kindergarten auf und zur Leistungsbeurteilung können die Standorte auch alternative Formen anstatt von Ziffernnoten wählen. Zudem darf in der Primarstufe laut Entwurf in schulstufenübergreifenden Klassen unterrichtet werden. Ausgeweitet wird die Sprachförderung von der Elementarpädagogik an, über die achte Schulstufe hinaus. Neben mittleren und höheren Schulen sollen künftig auch Berufsschulen eigene Kurse für SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen anbieten.

Die geplante "Neue Oberstufe" mit Unterrichtsmodulen ab der 10. Schulstufe muss nach aktuellem Plan nicht schon 2017 beginnen. Weiterführende Schulen wird erlaubt, bei Bedarf den Start der neuen Unterrichtsform um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Berufsorientierung soll bei allen Schulen der Sekundarstufe II eine größere Rolle spielen. Anregungen von Grünen und NEOS, mehr Stakeholder an den Bildungsreform-Gesprächen teilnehmen zu lassen, trug der Ausschuss in abgeänderter Form einhellig mit.

In ihrem ersten Unterrichtsausschuss des Nationalrats ließ Bildungsministerin Sonja Hammerschmid keine Zweifel, wo sie die Prioritäten der Bildungspolitik sieht. Sprachkompetenz sei als Grundlage des Bildungserfolgs zu stärken, eine ausgeweitete Schulautonomie will sie gemeinsam mit den Schulen erarbeiten. Allgemein gehe sie faktenorientiert vor, betonte Hammerschmid, sodass die Reformmaßnahmen in den Klassenzimmern ankommen.

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