NEWS - ARCHIV

CETA nur mit Zustimmung des Parlaments zulässig

Dieser Artikel wurde archiviert.

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada kann nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente abgeschlossen werden. Diese Ansicht vertritt der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst des Parlaments in einem Gutachten. Daraus geht hervor, dass der Freihandelsvertrag CETA ein "gemischtes Abkommen" ist, von dem sowohl EU-Kompetenzen als auch nationale Kompetenzen berührt werden. Mitgliedsstaatliche Teile des Vertrags dürfen daher nicht vor Genehmigung des Parlaments zur Anwendung kommen.

Generell sind der juristischen Analyse zufolge die Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments bei CETA-Beschlüssen im Rat der Europäischen Union weitreichend: Nicht nur müsse der Gesetzgeber unverzüglich darüber informiert werden, der Nationalrat könne das Abstimmungsverhalten des österreichischen Vertreters im Rat auch durch eine verbindliche Stellungnahme vorschreiben.

Weitere Informationen: