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Gesundheitsausschuss eröffnet PflegerInnen mehr Möglichkeiten

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Die professionelle Pflege wird neu aufgestellt. Das beschloss kürzlich der Gesundheitsausschuss des Nationalrats, nachdem intensiv mit den Bundesländern darüber verhandelt worden war. Der Entwurf für das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sieht nun drei Berufsgruppen mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vor: "Pflegeassistenz", "Pflegefachassistenz und "gehobener Dienst". Darauf aufbauend wird es weiterhin Spezialisierungsmöglichkeiten geben, die noch um Wundmanagement, Palliativversorgung und psychogeriatrische Pflege erweitert worden sind.

Mit der Pflegeassistenz wird das bisherige Berufsbild der Pflegehilfe aufgewertet, so fallen hauswirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr in ihren Aufgabenbereich, wie Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser im Ausschuss erklärte. Die Pflegefachassistenz ist berechtigt zur eigenverantwortlichen Durchführung der ihr übertragenen pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten. Die Angehörigen des gehobenen Dienstes tragen die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Versorgungsformen und –stufen, sie sollen künftig über eine tertiäre Ausbildung verfügen.

Im Rahmen einer Tuberkulosegesetz-Novellierung entschied der Ausschuss, dass künftig auch die Krankheiten Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber, Zika-Virus-Infektionen und Hanta-Virus-Infektionen meldepflichtig sind. Auf Antrag der Regierungsfraktionen hin änderten die Abgeordneten zudem das Tierarztgesetz, sodass es keine verpflichtenden Mindestentgelte mehr gibt. Ein neues Gesundheitsberuferegister soll zu mehr Patientensicherheit beitragen.

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