Registrierkassenpflicht: Politik kommt Vereinen und Wirten entgegen
Ein Jahr lang sorgte die Registrierkassenpflicht, die der Nationalrat als Teil der Gegenfinanzierung zur Steuerreform beschlossen hat, für hitzige Diskussionen. Nun kommt die Politik gemeinnützigen Vereinen und Wirten entgegen. In seiner letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause beschloss der Nationalrat auf Empfehlung des Finanzausschusses, das Regelwerk in einigen Punkten zu entschärfen. Unter anderem sind Erleichterungen für Vereinsfeste und Vereinskantinen sowie eine Ausweitung der so genannten "Kalte-Hände-Regelung" vorgesehen. Umsätze außerhalb fester Räumlichkeiten werden nunmehr bis zu einer jährlichen Obergrenze von 30.000 € von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Ähnliches gilt für Alm- und Skihütten.
Darüber hinaus kommt der Gastronomie eine begleitende steuerrechtliche Maßnahme zugute. Für sie wird es künftig einfacher, Arbeitsbedarf in Stoßzeiten durch Familienmitglieder und temporäre Aushilfen abzudecken. Wenig Freude mit den Nachschärfungen bei der Registrierkassenpflicht hat die Opposition. Sie kritisiert vor allem, dass auch lokale Parteiorganisationen von den neuen Bestimmungen profitieren.
Gebilligt hat der Nationalrat auch ein Gesetzespaket, das das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen internationaler Konzerne zum Zwecke der Steuervermeidung erschwert. Außerdem machten die Abgeordneten den Weg für den zwischen Finanzminister Hans Jörg Schelling und den HETA-Gläubigern ausverhandelten Vergleich frei und stimmten Maßnahmen gegen den Missbrauch der Finanzmärkte und zur Verbesserung der Transparenz und des Risikobewusstseins bei Wertpapiergeschäften zu. Eine gute Nachricht gibt es für geprellte AvW-Anleger: Sie erhalten eine Entschädigung in der Höhe von insgesamt knapp 150 Mio. € aus Steuermitteln.
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