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Zugang von Zuwanderern und Flüchtlingen zu Waffen wird eingeschränkt

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Der Zugang von Flüchtlingen und Zuwanderern zu Waffen wird eingeschränkt. Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe besitzen bzw. kaufen, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Das sieht eine Novelle zum Waffengesetz vor, für die der Innenausschuss des Nationalrats bereits grünes Licht gegeben hat. Auch für AsylwerberInnen wird demnach ab März 2017 ein Waffenverbot gelten. PolizistInnen können hingegen künftig auch privat Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 mm führen, sie erhalten einen entsprechenden Rechtsanspruch auf einen Waffenpass.

Eingebettet ist die Novelle zum Waffengesetz in ein umfangreiches Gesetzespaket, das auch Neuerungen in zahlreichen anderen Bereichen bringt. So können eingetragene Partnerschaften künftig am Standesamt geschlossen werden, die PartnerInnen dürfen einen gemeinsamen "Familiennamen" führen. Eltern erhalten die Möglichkeit, Fehlgeburten unter 500 Gramm Körpergewicht, so genannte "Sternenkinder", in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. Um verdeckte Ermittlungen im "Darknet" zu erleichtern, ist ein höherer Strafrahmen für illegale Waffenverkäufe vorgesehen. Weitere Änderungen betreffen das Meldegesetz, den Kauf von Schießmitteln, die Verwendung von Schalldämpfern durch FörsterInnen sowie gemeinnützige Stiftungen.

Zustimmung erhielt die Sammelnovelle von den Koalitionsparteien und den NEOS, für einzelne Teilbereiche votierten auch die FPÖ und die Grünen. Diskutiert wurde im Ausschuss vor allem über die neuen Sonderregelungen für PolizistInnen im Waffengesetz, die von der Opposition aus unterschiedlichen Blickwinkeln kritisiert wurden. Einhellig genehmigten die Abgeordneten eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol über die dauerhafte Stationierung eines Polizeihubschraubers in Tirol für Katastropheneinsätze.

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