Gesundheitsausschuss stellt erste Weichen zum Ausbau der Primärversorgung
Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat die ersten gesetzlichen Weichen für den Ausbau der medizinischen Primärversorgung gestellt. Zur Finanzierung der ambulanten, multiprofessionellen Patientenversorgungszentren, die Spitalsambulanzen entlasten sollen, steuern Länder und Sozialversicherungen insgesamt 200 Mio.€ bis 2020 bei. Um die Ausgaben im Gesundheitswesen generell in den Griff zu bekommen, wird außerdem ein Kostendämpfungspfad angestrebt. Die Ausschussmehrheit genehmigte die zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs getroffene Vereinbarung, bis 2021 den Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben auf 3,2% des Bruttoinlandsprodukts zu beschränken. Weitere Punkte in den Bund-Länder-Vereinbarungen sind die Streichung der Spitalsselbstbehalte für Kinder und Jugendliche sowie die Förderung der Lehrpraxen.
Für Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ist die Primärversorgung das Konzept der Zukunft, mit Vorteilen wie längeren Öffnungszeiten, interdisziplinärer Betreuung, besserer Abstimmung zwischen den Gesundheitsberufen und attraktiveren Arbeitsmodellen. Von der Opposition wird vor allem kritisiert, medizinische Berufe hätten beim Aufbau der Zentren zu wenig Mitspracherecht. Eine Reihe von Oppositionsanträgen vertagten SPÖ und ÖVP in der Ausschusssitzung, eine FPÖ-Forderung, die Gesundheitskosten für AsylwerberInnen offenzulegen, lehnten die Regierungsparteien gemeinsam mit Grünen und NEOS ab.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1345/2016 (Primärversorgung)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 1347/2016 (Oppositionsanträge)